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Sicherung eines verantwortliches Kreditmarktes in Europa

Prinzipien 6 und 7


P6:    Private Überschuldung sollte als öffentliches Problem angesehen werden.

Die Sorge um die überschuldeten Haushalte, ihre ökonomische Gesundung und Wiedereingliederung in den produktiven wirtschaftlichen und sozialen Prozess sollte eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft, insbesondere somit des Staates sein.

  1. Gewinnorientierte Systeme bieten in der Regel keine angemessenen Lösungen, um Überschuldeten zu helfen.

    Umschuldungen, Kreditkontingente, offene Linien, Zusatzkredite zur Ratenzahlung und andere Formen des grauen Kreditmarktes sowie die gewerbliche Schuldenregulierung bringen kurzfristige Probleme in langfristige Überschuldung und soziale Diskriminierung auf einem grauen Kreditmarkt spezialisierter Geldverleiher.

  2. Verbraucher sollten das Recht auf Entschuldung haben.

    Ein öffentliches Verbraucherinsolvenzverfahren ist erforderlich, in dem die Pflichten zur Schuldentilgung den verbleibenden Verdienstmöglichkeiten angepasst werden.

    Wo die Bereitstellung von Kreditkapital und seine Rückzahlung und Verzinsung nicht länger einen produktiven Prozess der Einkommenserzielung befördern kann, muss eine Restschuldbefreiung oder Anpassung erfolgen. Während Kapitaleigner in juristischen Personen ihr Geld verselbständigen können und wo bei Fehlinvestitionen oder Unglück der Konkurs zugleich die Schulden tilgt, müssen wirkliche Menschen ihre Kredite auf den verbleibenden Wert ihrer Arbeitskraft einstellen können, wenn diese allein die Quelle der Rückzahlung ist. Restschuldbefreiung ist daher ein Menschenrecht, mit dem das Recht auf Hoffnung und neuen Anfang in der europäischen moralischen und religiösen Tradition für die Schuldner, ihre Familien und Kinder aufrechterhalten wird.

  3. Verbraucherinsolvenzverfahren sollten zur Wiedereingliederung und nicht zur Bestrafung genutzt werden.

    Insolvenzverfahren müssen dazu führen, dass Überschuldete durch Rehabilitation und Reintegration in ein produktives Leben zurückfinden. Dies erfordert eine Begleitung des Prozesses der Entschuldung mit Betreuung, unabhängigem Rat und Schutz vor eigennützigen „Helfern“.



P7:    Kreditnehmer müssen angemessene Mittel haben, um ihre Rechte zu vertreten und ihre Probleme frei äußern zu können.

  1. Es sollte angemessene individuelle wie kollektive rechtliche Verfahren geben, um Kreditnehmerrechte durchzusetzen.

    Während Banken Prozesse und Rechtsfragen strategisch sehen können und in jedem geführten Prozess die Wirkungen für ihr Gesamtgeschäft mitkalkulieren, übernimmt jeder Kreditnehmer ein enormes Risiko wenn er sich vor Gericht gegen die Banken und andere Kreditgeber wehrt. In der Praxis sind es die Banken, die die Rechtsfälle, die von den Gerichten der oberen Instanzen entschieden werden, auswählen. Diese strategische Schwäche der Verbraucher muss ausgeglichen werden, damit die höchsten Gerichte nicht mit Potemkinschen Dörfern konfrontiert sind. Das Prozesskostenhilfeverfahren mit seiner Prüfung der Erfolgsaussicht war in der Vergangenheit ein solches kompensatorisches Mittel, nicht jedoch die von der Anbieterseite dominierten Ombudsstellen. Verbandsklagen sind in der Theorie gut, brauchen jedoch ein entsprechendes Anwaltssystem und haben in der Vergangenheit für die Kreditnehmer kaum Nutzen gebracht.

  2. Eine kritische Öffentlichkeit ist der Grundstock für die Entwicklung einer fairen und verantwortlichen Kreditvergabe.

    Banken und Versicherungen sowie andere Finanzdienstleister wie vor allem Strukturvertriebe üben mit ihren Werbeetats, als Kreditgeber und Investoren enormen Einfluss auf die freie Presse aus. Sie benutzen das Meinungsäußerungsrecht in vielen Fällen bei überforderten Wettbewerbsrichtern effektiv, um jede Kritik auch der gerade den Wettbewerb erhaltenen Kritiker im Keime zu ersticken. Ausserdem sind die meisten Experten in Wirtschafts- und Rechtswissenschaften direkt oder indirekt mit Aufträgen der Anbieterseite in ihrer Arbeit mitfinanziert. Wenn der Staat hier nicht gegensteuert, um die freie Meinungsäußerung im Finanzsektor zu gewährleisten, dann wir einerseits diese Meinungsäußerung immer unfundierter, irrationaler und emotionaler, zum anderen der Eindruck einer von Banken beherrschten Öffentlichkeit unabweisbar.

 

Erzeugt: 10.07.07. Letzte Änderung: 10.07.07.
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