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Sicherung eines verantwortliches Kreditmarktes in Europa

Prinzipien 4 und 5


P4:    Die Anpassung von Kreditbeziehungen an veränderte Lebensumstände sollte Vorrang vor Kreditkündigung und Insolvenz haben.

  1. Es besteht ein dringendes Bedürfnis nach einem Kündigungsschutzrecht bei Verbraucherkrediten.

    Kreditbeziehungen treten zunehmend an die Stelle von Arbeits- (finanzierte Selbständigkeit, Existenzgründung) und Mietbeziehungen (finanziertes Wohneigentum). Ihre Bedeutung für die Sozialexistenz der Kreditnehmer machten eine entsprechende Schutzgesetzgebung notwendig.

  2. Kosten im Falle der Zahlungsstörungen sollten adäquat sein und nur den wirklichen Schaden kompensieren.

    Es sollte sichergestellt werden, dass daraus kein Zusatzverdienst der Anbieter oder interessierter Dritter abgeleitet werden kann, der dazu führen würde, den vereinbarten Vertrag in sekundäre Verpflichtungen umzuwandeln. Verzugszinssätze und –kosten sollten nicht die Kosten der Refinanzierung der ausstehenden Summen einschließlich der zusätzlichen Verwaltungskosten der Anbieter übersteigen.



P5:    Verbraucherschutzgesetzgebung muss effektiv sein.

Sie sollte alle Formen der Kreditvergabe umfassen, die einen direkten Bezug zur sozialen Existenz des Schuldners haben und zwar besonders im Bereich von Konsum, Ausbildung, Wohnung und Existenzgründung.

  1. Der Anwendungsbereich einer Richtlinie muss alle Verbraucher umfassen.

    Hierzu gehören alle, bei denen der Kredit in erster Linie der Erhaltung der eigenen Existenz unmittelbar dient wie Endverbraucher, Wohneigentümer und Existenzgründer.

  2. Jede gewerbliche Kreditvergabe muss unabhängig von ihrer Rechtsform erfasst sein.

    Kredite sind alle Formen der Verschuldung, bei denen gewerblich und damit entgeltlich Kaufkraft zur Verfügung gestellt wird und zwar unabhängig davon, ob es in der Form eines Gelddarlehens, eines Zahlungsaufschubs oder durch Leasing oder eine andere Rechtform erfolgt oder ob das Entgelt als Zins, Provision, Gebühr oder Preis benannt wird.

  3. Der gesamte Prozess der Kreditabwicklung, so wie er sich aus Nutzersicht darstellt, muss erfasst werden.

    Die wirtschaftliche Entwicklung auf der Angebotsseite führt zu einer immer stärkeren Aufspaltung in verschiedene Verträge, Anbieter, während auf der Seite der privaten Haushalte sich diese Prozesse immer einheitlicher auswirken. Historisch begann der Verbraucherkredit im Abzahlungskauf damit, dass Verkäufer, Kreditgeber, Vermittler, Risikoträger, Zahlungsstelle und Inkassoinstitut in einer Person dem Verbraucher gegenübertraten und von ihm auch mit allen Problemen konfrontiert werden konnte. Später spaltete sich diese Beziehung zwischen Banken und Handel in zwei Verträge, das Erwerbsgeschäft und das Darlehen auf. Das System der Kostensenkung durch Arbeitsteilung entlang der Wertschöpfungskette führt die Anbieter zur horizontalen Kooperation, wo ein ganzes Bündel an getrennten Verträgen verbunden werden, durch die die Refinanzierung, die Kundenakquisition, die Risikoabsicherung des Kredits, die Kundenbetreuung während der Laufzeit („Servicing“), Umschuldung und Anpassung and die sich verändernden Lebensbedingungen des Kreditnehmers und schließlich die Schuldbeitreibung in verschiedene Hände gelegt ist, bei der jeder einzelne Anbieter allein am eigenen Gewinninteresse orientiert mit der Gesamtproblematik der Verfügbarkeit von zukünftigem Einkommen für aktuelle Bedürfnisse und damit mit sozialen Problemen bei Einkommen und Konsum kaum noch etwas zu tun hat. Außerdem hat die große Macht, die multinationale Finanzkonzerne haben, dazu geführt, dass die persönliche Abhängigkeit, die in jeder Kreditbeziehung enthalten ist, für den erzwungenen Überkreuzverkauf („cross selling“) von verbundenen Versicherungen, Investmentprodukten und anderen Finanzdienstleistungen missbraucht wird. Während für die Verbraucher es immer noch darum geht, zukünftiges Einkommen für aktuelle Ausgabenotwendigkeiten zu mobilisieren, behauptet die Gegenseite, sie würde eine Vielzahl von preiswürdigen Dienstleistungen dazu anbieten. Es gehört zu den wichtigen Aufgaben der politischen Kultur zu gewährleisten, dass die einheitliche Sichtweise der Nutzerperspektive als das Verbraucherschutzrecht bestimmendes Element auf dem Markt bleibt, wo letztlich ein einziges Ziel zu erreichen ist, die Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse der Verbraucher.

  4. Regulierung sollte Anreize dafür geben, auf die sozialen und ökonomischen Wirkungen der Kreditvergabe zu achten.

    Verbraucherschutzgesetzgebung muss zur Realisierung des Schutzzweckes eine wirtschaftliche Begrifflichkeit verwenden, damit der Schutz nicht der Gestaltungsmacht der Anbieterseite in den Verträgen ausgeliefert wird. Indem man Wucherpraktiken oder Intransparenz dadurch Legitimation verleiht, dass sie angeblich mit dem Einverständnis der Verbraucher begründet, verkennt man die Erfahrung aus über 1.000 Jahren privater Verschuldung, die selten „freiwillig“ sondern häufig der finanziellen Not geschuldet ist. Deshalb ist auch die Zulassung von Wucherkrediten für Arme keine Lösung des Armutsproblems.

 

Erzeugt: 10.07.07. Letzte Änderung: 10.07.07.
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