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WORKSHOP S1: "INSOLVENZVERFAHREN UND SCHULDNERBERATUNG – MIT ODER OHNE GERICHTE?" - Thilo Feuchtmann (TeamBank)
THESENPAPIER von Herrn Feuchtmann (TeamBank)

VERBRAUCHERINSOLVENZ-VERFAHREN:

AKTUELLE SITUATION

* massive Zunahme der Verbraucherinsolvenzen in 2006 (92.844 Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, Steigerung gegenüber Vorjahr um 34,8 % = Tendenz steigend)
* Verbraucherinsolvenzen Januar 2007: 8.961 (Zunahme um 27,5% gegenüber Januar 2006)
* gefährliches Überschuldungspotenzial bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen = immer größer werdender Druck, Gesundheits- und Altersrisiken frühzeitig privat abzusichern
* Gerichte und Beratungsstellen sind überlastet

ARTEN DER ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT ÜBERSCHULDUNG

* Unverschuldete Zahlungsunfähigkeit
- Tritt meist durch unvorhersehbare Ereignisse ein (z.B. Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung bzw. Trennung, reduzierte Einkommenssituation)
- Bedienbarkeit des Kapitaldienstes auf damalige Einkommenssituation (vor Krise) abgestellt = Ereignis das die Krise auslöst ist nicht vorhersehbar
- Steigende Kostensituation (z.B. für Miete, Energie usw.) bei gleichzeitig nur stabilem Einkommen

* Selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit
- trotz Kreditablehnung von seriösen Banken weitere Kreditaufnahme ohne Bonitätsprüfung (Kreditvermittler, Warenkäufe, Internetportal (z.B. eLolly)) nicht Bezahlung von laufenden Kosten z.B. Mietschulden, Telekommunikationsschulden, Privatverschuldung etc.
• Vielzahl von Gläubigern
• Kreditaufnahme außerhalb der Schufa-Auskunft
• Kreditaufnahme im Bewusstsein der Zahlungsunfähigkeit / Zahlungswilligkeit
• Verschweigen von bestehenden Verbindlichkeiten bei Kreditaufnahme

PROBLEME DES HEUTIGEN VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHRENS

Kritik Verbraucherinsolvenzverfahren
* Verfahren sind zu bürokratisch und zu langwierig
* Verfahrenskosten zu hoch (2006: etwa 90% der Verbraucherinsolvenzen Nullplanverfahren, in denen weder eine Gläubigerbefriedigung stattfand noch die Gerichtskosten aufgebracht werden konnten) =
- Kosten wurden von den Ländern getragen (Forderung der Länder: Reformierung des Verbraucherinsolvenzverfahren)
- Vorschlag des Bundesjustizministeriums: Stufe des eröffneten Insolvenz-verfahren abschaffen und anstelle dessen eine unmittelbare Überleitung in das Restschuldbefreiungsverfahren vornehmen

Probleme der Schuldnerberatung
* Kapazitäten der Schuldnerberatungsstellen reichen nicht aus
- wünschenswert: die Einsparungen der Ländern aus den Verfahrenskosten zumindest teilweise den shuldnerberatungsstellen zur Verfügung stellen um personelle Aufstockungen vornehmen zu können
- hiermit könnte die fast 1 ½ jährige Wartezeit der Schuldner auf ein Beratungstermin deutlich gesenkt werden

THESEN

Nicht die Neuregulierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bzw. das Verbraucherinsolvenzverfahren selbst ist die Lösung für die Überschuldungssituation der deutschen Haushalte. Es bedarf dringend Anpassungen bei allen Beteiligten:

* BANKEN
- Stärkung des verantwortungsvollen Kreditverkaufs
- Verbraucherfreundliche Lösungsmöglichkeiten in der Krise (Voraussetzung Zahlungswilligkeit)

* VERBRAUCHER
- Keine Kreditaufnahme bei unseriösen Anbietern
- Kreditaufnahme nur nach fachgerechtem Beratungsgespräch bei einer Bank
- Keine breite Gläubigerstreuung (Banken, Versandhandel, Warenkäufe etc.)

* GERICHTE
- Abschaffung der Nullpläne = Verbraucher sollten auch in diesen Fällen zu einer geringen Rückzahlung verpflichtet werden & = Regelungen nach der Restschuldbefreiung (z.B. Verpflichtung zur finanziellen Bildung)

* VERBRAUCHERSCHUTZ
- Verbraucheraufklärung sollte in den Mittelpunkt rücken
- finanzielle Bildung über die Politik stärken
- Verbraucherbegleitung nach Restschuldbefreiung

ROLLE DER TEAMBANK AG

- gewissenhafte Prüfung der Kreditfähigkeit und –würdigkeit = inkl. der Einbeziehung von Scoreverfahren (beispielhafte Darstellung)
- umfangreiche Informationsbeschaffung (vom Kunden und von externen Auskunfteien) um eine verantwortungsbewusste Kreditentscheidung durchzuführen
- Überschuldungsgefahr führt zur Kreditablehnung (Ablehnungsquote von 35% bis 55% je nach Vertriebsweg)
- Hinterlegung einer Höchstkreditgrenze auf Basis der jeweiligen Bonitätsbewertung
- Absicherungsangebot (freiwillige Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Tod) = Übererfüllung der Vorgaben aus der EU-Vermittlerrichtlinie (Beratungsprotokoll, Infoblätter, Bedarfsermittlung usw.)
- Verzicht auf gerichtliche Beitreibungsmaßnahme bei Zahlungswilligkeit in der Krise
- Empfehlung der Schuldnerberatung in der Krise mit Kostenübernahme durch die TeamBank
- Aufklärung der Kunden durch umfassende Informationsbroschüre/ Kundenmerkblatt
- umfassende Information und Aufklärung der Kunden während des gesamten Prozesses (vom Kreditkauf bis zur Kreditkündigung)
- innerhalb der Krise (Mahnverfahren) werden den Kunden jederzeit kostenfreie Lösungsmöglichkeiten zur Lockerung der angespannten finanziellen Lage unterbreitet (Stundung von Raten, Ratenreduzierung durch Laufzeitverlängerung bis auf 100 Monate Restlaufzeit, Verlegung der Ratentermine)

ID: 39701
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 12.05.07
   
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Erzeugt: 09.05.07. Letzte Änderung: 09.05.07.
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