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WORKSHOP S1: "INSOLVENZVERFAHREN UND SCHULDNERBERATUNG – MIT ODER OHNE GERICHTE?" - Tim Sommer (IHV – Insolvenzhilfe e.V.)
THESENPAPIER von Dipl. Soz. Päd. Tim Sommer : IHV – Insolvenzhilfe e.V.

Mit der steigenden Zahl an Insolvenzverfahren in Deutschland steigt auch die öffentliche Wahrnehmung der Überschuldungsproblematik. Inzwischen ist klar, dass Überschuldung kein gruppenspezifisches, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem ist.

Die Schuldnerbeartung fungiert heute, besonders in der Insolvenzberatung, nicht mehr „nur“ als Anlaufstelle für Überschuldete und als Vermittlerin für Regulierungsvorschläge. Im Rahmen der Insolvenzberatung nehmen rechtliche Probleme einen immer höheren Stellenwert ein. Besonders als Schnittstelle zwischen den Schuldnern und den Gerichten ist die moderne Beratungsstelle gefragt.

Über das sechsjährige Insolvenzverfahren werden die Beratungsstellen vermehrt mit rechtlichen Problemen laufender Verfahren konfrontiert. Fragen nach einer erneuten Selbständigkeit, Versagungsanträgen, Vollstreckungen oder Eheschließungen gehören zum Alltag der Berater.

Einen weiteren Schwerpunkt nimmt die Vermittlung zwischen den Insolvenzschuldnern und den Treuhändern ein. Überzogene Anforderungen, Kontofreigaben, falsch berechnete Lohnpfändungen, neue Gläubiger u.ä. sind hierbei nur einige Stichworte.

Im Rahmen der Insolvenzberatung steht die Schuldnerberatung den Treuhändern und Gerichten erstmals nicht als „Gegner“ gegenüber, sondern als deren Partner. Nicht die Abwendung einer Kontopfändung ist Thema, sondern die erfolgreiche und strukturierte Abarbeitung eines Entschuldungsverfahrens. Hierbei ändert sich neben der Stellung auch die Sprachregelung und das Verhalten an sich.

Die ersten 8 Jahre Erfahrungen mit dem Insolvenzverfahren zeigen, dass eine zuverlässige Entschuldung nur mit Hilfe der Gerichte und Treuhänder möglich scheint. Von Vorteil ist ein kollegiales Verhältnis zwischen den Beratungsstellen und Gerichten/Treuhändern. Als mangelhaft ist derzeit allerdings die Rechtsstellung der Beratungsstellen im eröffneten Verfahren und während der Wohlverhaltensphase zu bezeichnen. Vertritt eine Beratungsstelle hier die Interessen der Schuldner, kommt sie zwangsläufig in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz.

ID: 39699
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 12.05.07
   
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Erzeugt: 09.05.07. Letzte Änderung: 09.05.07.
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