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WORKSHOP F2: "RESTSCHULDVERSICHERUNG UND PAYMENT PROTECTION INSURANCE - SKANDALE, RISIKEN UND NEUE WEGE" - Peter Wacket (GF Bankenfachverband)
RESTKREDITVERSICHERUNG – DER KUNDE HAT DIE WAHL

Statement von Peter Wacket, Geschäftsführer Bankenfachverband

1. Bei einem Kreditwunsch kann der Kunde unter mehr als 50 Banken wählen. Er kann wählen, ob er seine Lebensrisiken wie Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit durch eine Versicherung absichert oder nicht. Diese Risken zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Privatinsolvenz.

2. Die Bank klärt den Kunden darüber auf, dass die Restkreditversicherung freiwillig und von der Kreditvergabe unabhängig ist. Der Kunde hat die Wahl, die Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen, danach kann er sie jederzeit kündigen.

3. Der Kunde kann den zusätzlichen Versicherungsschutz unkompliziert erhalten. Es gibt keine ärztliche Untersuchung und keine Risikoprüfung. Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit lassen sich durch konventionelle Risikolebensversicherungen nicht absichern, wohl aber mit einer Restkreditversicherung.

4. Der Beitrag für die Restkreditversicherung wird im Kreditvertrag deutlich ausgewiesen.
Einmalbeiträge für Versicherungen sind günstiger als Monats- oder Jahresbeiträge.
Der Kunde hat die Wahl, den Einmalbetrag aus eigenen Mitteln zu zahlen.
Die Bank bietet ihm gerne die Vorfinanzierung des Einmalbeitrags an.

5. Der Kunde allein entscheidet, welche und wie viele Risiken er absichern will und was ihm dieser Schutz wert ist.

ID: 39695
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 11.05.07
   
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Erzeugt: 08.05.07. Letzte Änderung: 08.05.07.
Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden.