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WORKSHOP F2: "RESTSCHULDVERSICHERUNG UND PAYMENT PROTECTION INSURANCE - SKANDALE, RISIKEN UND NEUE WEGE" - Andrea Hoffmann (Verbraucherzentrale Sachsen)
Abstrakt von Andrea Hoffmann (Verbraucherzentrale Sachsen)

„NEUE STRATEGIEN BEIM VERKAUF VON RESTSCHULDVERSICHERUNGEN - ZWEI FÄLLE AUS DER PRAXIS“ – KURZFASSUNG VORTRAG

Die anhaltende Kritik am Verkauf von Restschuldversicherungen hat bisher in der Praxis zu keinen verbraucherfreundlichen Veränderungen geführt. Im Gegenteil: die Kreditwirtschaft entwickelt neue Möglichkeiten, wie sie den Verkauf forcieren und die Kündigung seitens der Verbraucher unterbinden kann.

1.KARTENGESTÜTZTER KONSUMENTENKREDIT MIT RESTSCHULDVERSICHERUNG

Seitens der Banken werden im Zusammenhang mit der Ausgabe von Kreditkarten zunehmend Revolving Credits angeboten, die wegen ihrer Ausgestaltung und der hohen Zinsen schon für sich genommen für Verbraucher eine erhöhte Gefahr in die Überschuldung zu geraten, darstellen. Extrem teuer wird ein Revolving Credit, wenn der Kunde eine Restschuldversicherung mit abschließt, wozu es regelmäßig kommt. Rechnet man die Kosten für die Versicherung mit in den Effektivzins ein, kommt man schnell auf einen Effektivzins zwischen 20 und 30 Prozent p.a.

2. AUSSCHLUSS DER KÜNDIGUNG DER RESTSCHULDVERSICHERUNG

Die neue Taktik besteht darin, Verbraucher nicht mehr als Versicherungsnehmer, sondern als versicherte Personen, einzusetzen. Versicherungsnehmer wird die Bank. Dieser Schachzug bringt es mit sich, dass der Verbraucher den Versicherungsvertrag nicht mehr widerrufen oder kündigen kann.

FORDERUNGEN AUS SICHT DER VERBRAUCHERZENTRALE SACHSEN:

Die Angabe der Gesamtkosten muss die Prämien für eine vom Kreditinstitut oder Kreditvermittler angebotenen oder vorgeschlagenen Restschuldversicherung einschließen.

Im Fall der Versicherung für fremde Rechnung muss diese Pflicht auch zu Lasten des Versicherungsnehmers gegenüber der zu versichernden Person gelten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, muss er den Versicherten so stellen, wie dieser stehen würde, wenn ihn ein Versicherungsberater beraten hätte.

ID: 39667
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 11.05.07
   
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Erzeugt: 02.05.07. Letzte Änderung: 02.05.07.
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