WORKSHOP S2: "UPDATE BEI SCHROTTIMMOBILIEN – ERFAHRUNGEN UND AUSBLICK" - Rechtsanwalt Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe) |
Voraussichtliche Gliederung des Vortrags
(von Rechtsanwalt Dr. Matthias Siegmann, Karlsruhe)
ZUR BANKENHAFTUNG BEI DER FINANZIERUNG STRUKTURVERTRIEBENER IMMOBILIEN
- GEKLÄRTE UND UNGEKLÄRTE FRAGEN IN DER RECHTSPRECHUNG AUS SICHT EINES ANWALTLICHEN VERTRETERS DER KREDITWIRTSCHAFT –
Hinweis: Angesichts der fast unübersehbaren Fülle einschlägiger Rechtsprechung der letzten Jahre wird auf einzelne Nachweise in der Gliederung bewusst verzichtet. Die nachstehenden Gesichtspunkte benennen die nach der Erfahrung des Referenten praktisch bedeutsamsten Problemkreise, die im vorgegebenen zeitlichen Rahmen sicher nicht erschöpfend abgehandelt werden können. Eine Schwerpunktsetzung im Vortrag wird im Interesse einer möglichst lebhaften Diskussion je nach den Ausführungen der anderen Referenten erfolgen.
I. VORBEMERKUNG
- insbesondere zur verwandten Terminologie und zur Interessenlage der Beteiligten
II. IN DER RECHTSPRECHUNG GEKLÄRTE FRAGEN
- Haustürwiderrufsgesetz, insbesondere zur Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH durch den Bundesgerichtshof
- Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, Folgen
- Formvorschriften (§§ 4, 6 VerbrKrG a.F.)
- Schadensersatzansprüche der Anleger gegen das finanzierende Institut – insbesondere Beweiserleichterungen nach der neueren Rechtsprechung des BGH
- Verbundene Geschäfte (§ 9 VerbrKrG a.F.)
- Anfechtung geschlossener Vergleiche
III. VERBLIEBENE OFFENE FRAGEN
- Strukturvertriebene Fondsbeteiligungen: Haftung der Anleger für bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche des Kreditinstituts oder anderer Beteiligter entsprechend § 128 HGB ?
- Haustürwiderruf nach wechselseitiger Leistungserfüllung
- Verjährungsrechtliche Probleme
IV. VERSUCH EINER GESAMTWÜRDIGUNG |
ID: |
39666 |
Autor(en): |
iff |
Erscheinungsdatum: |
12.05.07 |
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Erzeugt: 02.05.07. Letzte Änderung: 02.05.07. Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden. |