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Vorfälligkeitsentschädigung: 3,5 Mrd. € pro Jahr werden zu Unrecht erhoben.

Soziale Gerechtigkeit und Vertragsstrafe für Notlagen

Hausbesitzer in Deutschland, die für eine neue Arbeitsstelle oder aus Altersgründen umziehen oder aus Not das Haus verkaufen haben Pech. Sie werden von den Banken mit Strafzinsen von bis zu 30% der Kreditsumme belegt. Das ist bis zum 10fachen dessen, was im Ausland verlangt wird. Man nennt das euphorisch: "Vorfälligkeitsentschädigung". Doch wofür entschädigen, wenn es keinen solchen Schaden gibt? Die Statistiken der Bundesbank zeigen, dass die Häuser, deren Kredite abbezahlt werden müssen, wieder neu finanziert werden. Den Banken entgeht kein Kredit. Mit ihrer Fake-News haben sie seit Jahren nicht nur den Bundesgerichtshof, sondern auch Verbraucherverbände und Parlament hinters Licht geführt. Die CDU mit der FDP hatten 1987 mitgeholfen, das bis dahin geltende Verbot solcher Entschädigungen in §247 BGB abzuschaffen.  Die SPD führte es nicht wieder ein. Es wurde nicht einmal behauptet, der Kreditmarkt habe darunter gelitten. Dass Amerikaner 30 Jahre Festzins bekommen ohne jeden Zwang im Vertrag zu bleiben, stört hier niemanden. Auch dass die Begrenzung im Ratenkredit nur dem Wucher geschadet hat, interessiert nicht. Dafür ist sicher, dass in Deutschland immer noch die meisten Kreditnehmer 1% -5% mehr bezahlen als die Verbraucher im Ausland. Dies liegt daran, dass die Festzinskredite sie wie Hänsel in einen Käfig zum Mästen sperren.. Bezahlen müssen Hausbesitzer, die hoch finanziert haben und aussteigen müssen.  

 

Geschätzte 3,5 Mrd. Euro pro Jahr Schaden für die Verbraucher in Deutschland

Um wieviel geht es? Im September 2016 standen 910 Mrd. € Wohnungsbaukredite an Verbraucher in den Büchern der Banken. Das waren 32 Mrd. € (3%) mehr als 12 Monate zuvor.  Gleichwohl schlossen sie für 181 Mrd. € neue langfristige Kredite (>5 u. >10 Jahre) ab. Die Differenz von 149 Mrd. € waren daher Neuabschlüsse im Bestand. Bundesbank und BAFIN verweigern Auskünfte, wie viele davon vorzeitig aufgelöst wurden. Umschuldung, Not, Aufstockungen, Umzug etc. - im Konsumkredit sind es mehr als 50%. Schätzen wir im Hypothekenkredit 20%. Dann hätten die Banken in einem Jahr 30 Mrd. auf diese Weise umgeschuldet. Rechnet man darauf im Durchschnitt 15% Vorfälligkeitsentschädigung, so wären dies 4,5 Mrd. €. Lag der Schaden wie er etwa in Frankreich berechnet wird, bei nur 3%, so haben die Banken damit einen Extragewinn von immer noch 12%.

 

Bundesrat ist "alarmiert"?

Das Hypothekenrecht wird reformiert.  Man will die weniger Begüterten nicht mehr ganz vom eigenen Heim abschneiden. Die Kreditwürdigkeit wird gelockert. Und die Belastungen? Wer arm ist zahlt mehr. Aber deshalb auch noch Vorfälligkeitsentschädigungen in extremer Höhe?

Bundesregierung und Bundesrat finden dies richtig, denn der Bundesrat hat nur ein Bedenken, dass der Kündigende seinen Kredit nicht mitnehmen kann: "Auch gibt es gleichgelagerte Fälle, in denen der Verbraucher Bedarf hat, das Darlehen auf ein anderes (Kauf-)Objekt zu übertragen, zum Beispiel um im Falle der Scheidung oder des Erwerbs eines Altersruhesitzes hohe Vorfälligkeitsentschädigungen -ganz oder wenigstens anteilig -zu vermeiden." (Drucksache 815/16 (Beschluss) Wer sich einen Altersruhesitz oder mehrere Häuser leisten kann, der soll nicht mehr kündigen müssen. Und die anderen?

 

Der aktuelle Rechtsmissbrauch

Gesetzgeber und Rechtsprechung akzeptieren die Praxis der Banken, sich Strafzinsen als Schadensersatz zu verschaffen, indem man vorgibt, zu viel Geld sei schädlich. Man könne es nur noch in Pfandbriefen anlegen, die nichts bringen. Der Kreditnehmer müsse die Differenz zahlen. Das ist zwar wieder eine Fakenews, weil die Bilanzen dieser Banken vorliegen. Da gibt es keine massenhafte Investition in Pfandbriefe, wo man nichts verdient allerdings dafür auch keine Bank brauchen würde. Die Banken kalkulieren daher die aus Vorfälligkeitsentschädigungen erwarteten Gewinne auch als Ertrag ihres Geschäfts ein. So verdienen sie auch bei 1% Zinssatz recht gut, leider aber nicht bei allen, sondern nur bei den Schwächeren.

Die Verbraucherverbände akzeptieren dies ebenfalls. Indem sie auf Prozesse verzichtet haben, haben sie bei den Details der Berechnung Fortschritte gemacht. Dabei ist die einfache Vergleichsrechnung so verkompliziert worden, dass die Verbraucherverbände ihren Rechenservice recht lukrativ einsetzen konnten. Barwertberechnung, 100te von Berechnungen durch Vergleich jeder Rate mit einem jeweils anderen Pfandbriefzinssatz, ständig wechselnde Kostenpauschalen, Kampf um den Pfandbriefindex, Verlagerung der Pfandbriefe auf die Passivseite der Bilanzen etc.. Don Quixote kämpfte noch gegen unschuldige Windmühlenflügel.

Jetzt gibt es auch einen Vorschlag des vzbv, statt die Banken an ihren Fakten zu messen, nämlich, dass sie rückfließende Hypothekengelder auch wieder in Hypotheken investieren, sollen nur die ursprünglichen Hypotheken in Pfandbriefe umgerechnet werden. Das würde noch mehr Arbeitsplätze im Rechenservice  garantieren.

Und die Presse? Bei so viel Einigkeit muss sie nicht noch selber recherchieren. Das Bankensystem hat sich in der Krise schließlich bewährt.

 

Die Lösung steht im Gesetz

Seit 2008 ist es geltendes Recht, dass die korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in der Weise zu erfolgen hat, dass eine Bank den Schaden nachweisen muss, den sie dadurch hat, dass der Kunde zu früh gezahlt und sie für dieses Geld jetzt in einem neuen Hypothekenkredit weniger bekommt.

Art. 16 (4) (b) S. 3 RiLi 2008/48/EG lautet: "In diesem Fall besteht der Verlust in der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz, zu dem der Kreditgeber den vorzeitig zurückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung als Kredit ausreichen kann und zwar unter Berücksichtigung der Auswirkung der vorzeitigen Rückzahlung auf die Verwaltungskosten."

Deutschland hat diesen Satz vorsichtshalber gar nicht erst umgesetzt. Das verschweigt Berlin mit allen seinen Institutionen.

Für Bankjuristen

Ja, es steht nur in der Verbraucherkreditrichtlinie doch im BGB zählen dazu auch die Immobilienkredite.

Ja, es ist nur ein Recht des Verbrauchers und keine Pflicht der Banken doch das Gesetz kennt nur einen Schaden und der ändert sich nicht durch Rechenkünste.

 (Vgl. dazu auch Reifner, Die Finanzkrise - für ein Wucher- und Glücksspielverbot, 2017 S.94 ff Kapitel C 1 „Wucher und Glücksspiel – Beispiele und Systeme“)


ID: 49126
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 20.03.17
   
 

Erzeugt: 20.03.17. Letzte Änderung: 20.03.17.
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