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#PoorPayMore – Verbraucherschutz fördert Wucher, wo Kreditkosten auf die Ärmsten konzentriert werden.

Verbraucherschutz baut soziale Quersubventionierung ab

Die Verbraucherverbände freuen sich. Der Bundesgerichtshof kippt auf Anraten seines langjährigen Senatsvorsitzenden Nobbe die Bearbeitungsgebühren bei Krediten.

Bei Ratenkrediten und Bauspardarlehen ist es geschehen. Die Hypothekenkredite werden folgen. Ausgenommen bleiben Förderdarlehen. Das OLG Köln kippt zudem das Provisionsabgabeverbot bei Kapitallebensversicherungen. Der Gesetzgeber widerspricht. Gleichzeitig soll soziale Gerechtigkeit den Bundestagswahlkampf bestimmen. Dabei will man den Reichen nehmen. Doch es wäre geschickter erst einmal zu verhindern, dass von den Armen dauernd genommen wird. The Poor Pay More, das findet heute niemand mehr anstößig. Das sie danach ärmer sind ist allenfalls Anreiz, die Sozialhilfe und den Mindestlohn zu erhöhen.

Denkt überhaupt jemand an die sozialen Folgen der aktuellen Form von Verbraucherschutz? Die Gebühren- und Provisionsverbote wirken sozial asymmetrisch. Prozentuale Gebühren belasten die großen Volumina stärker als die Kleinen. Bei der Bearbeitungsgebühr subventionierte der Ratenkredit über große Summen den Kleinkredit. Beim Girokonto war das der Überziehungskredit. Jetzt konzentriert man die hohen Zinsen mit der geduldeten Überziehung auf die Ärmsten Dasselbe passierte mit den Versicherungsprovisionen. Die Provisionen wurden doch bei den großen Volumina an die Besserverdienenden ausgezahlt, um damit Kunden zu werben, die man als Zeitungsleser oder Verbandsmitglieder gezielt ansprechen konnte. Auch bei den Umstellungen der Pauschbeträge bei Konten auf nutzungsabhängige Gebühren protestieren Verbraucherschützer. Sie hatten nichts einzuwenden, als die Banken denjenigen mit hohem positivem Kontostand die Gebühren erließen.

Die Verbraucherverbände schlagen sich auf die Seite der freien Marktwirtschaft. Sie wittern wörtlich „Protektionismus in Reinform“, wo die Freiheit der starken Marktteilnehmer begrenzt wird.

Statt Leistungs- nur Anreizgerecht

Keine Frage, die freie Marktwirtschaft hat den Verbraucherschutz erfunden. Sie funktionierte nämlich nur mit ihm zugunsten der Menschen. Doch inzwischen ist der Schutz auf Information verkümmert. Wer Geld hat, sich etwas leisten und warten kann, Zugang zu Beratung hat oder sich informiert – der soll alle Vorteile erhalten. Dass diese Vorteile von irgendjemandem bezahlt werden müssen haben die Banken als erstes erkannt, als sie das risikoadjustierte Zinssystem einführten. Wer arm ist zahlt viermal so viel Zinsen wie der Reiche. Der Arme trägt das gesamtgesellschaftliche Risiko der Armut alleine. Das ist kein Zufall. Der Markt will dies so. Wer 100.000 € erübrigen kann, der kann in hochverzinsliche Anlagen investieren und Risiken eingehen. Mit einer Rendite von 4 % erhält er auch heute noch 4.000 € Zusatzeinkommen im Jahr. Wer nur 100 € spart, der erhält in der Regel nichts. Leistungsgerecht ist der Kapitalismus keinesfalls. Er ist nur Anreizgerecht. Doch das System kommt an Grenzen. Es ist zu viel Geld da, was sich verwerten will. Die Armen können dies nicht mehr bezahlen. Die Demokratie gerät in die politische Schieflage, wo ein großer Teil der Bevölkerung sich nicht nur abgehängt fühlt sondern zunehmend auch abgehängt wird.

Strafe für Armsein

Der Gesetzgeber und die ihm applaudierende obere Mittelschicht von Abgeordneten, Journalisten ebenso wie das aufgeklärte Bürgertum der Städte heizen die Diskriminierung an und halten das für leistungsgerecht. So wurden auch in der Niedrigzinsphase extrem hohe Verzugszinsen von bis zu 18% für geduldete Überziehungen vom Gesetz in frei vereinbarte Zinsen umdefiniert und dem Schutz der Verzugszinsgrenzen bei 5 % entzogen. Inkassokosten, die an sich neben Gerichtskosten bei Zahlungsunfähigen unzulässig sind, werden bei Amtsgerichten (und höher kommt kein Schuldner)serienmäßig als sachdienlich anerkannt, bis man das 100fache schuldet. Antwaltskosten wurden im Gesetz als notwenidge Ausgaben auch für Großkonzerne bei Masseneintreibungen vor den Amtsgerichten definiert, wodurch die notleidende Anwaltschaft heute von den Ärmsten finanziert wird. Zinsen, die Banken sich selbst aus einer finanzierten Innenprovisionen bei Restschuldversicherungen zahlen, gelten als „freiwillig“ auch wenn Umschuldungszwänge nur einen Kreditgeber zur Auswahl lassen. Wer sein Haus verkaufen muss, zahlt bis zu 30 % des Wertes an die Bank als Vorfälligkeitsstrafe. Gesetzgeber und Gerichte halten dies für Schadensersatz. Bezahlen tun dies die finanzschwächere Hälfte der Hausbesitzer. Beim Abbruch einer Kapitallebensversicherung erhält man nur den um die Provision gekürzten Rückkaufswert, auch wenn der Pfändungsgläubiger den Abbruch erzwungen hat. Die Kredite der kleinen Leute: Kreditkartenkredite und Kontoüberziehung halten die Gewinnmargen von Banken hoch, die in der Niedrigzinsphase bei den Reichen dieser Gesellschaft nichts mehr verdienen können. Mengenrabatt und Treueprämien, Risikoausgleich und Scoring-Preise, prepaid versus Handyvertrag – das Geldsystem hat den Klassenkampf zwischen reich und arm leise, lautlos und unsichtbar in viele Details verlagert.


ID: 49117
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 01.02.17
   
 

Erzeugt: 01.02.17. Letzte Änderung: 09.02.17.
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