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Kreditverkauf schafft Wucherschutz - Urteil des US-Supreme court

Nach einem Bericht von jdsupra.com hat das höchste US-amerikanische Gericht durch Nicht-Annahme der Beschwerde einer Inkasso-Bank die Entscheidung eines Untergerichtes (Midland Funding, LLC v. Madden (No. 15-610)) bestätigt, wonach die Wuchergrenzen des Staates New York auch dann für Kreditkartenkredite gelten, wenn diese Kredite nur an eine New Yorker Bank zu Inkassozwecen verkauft wurden, die Kredite aber in einem Staat ohne Wuchergrenzen abgeschlossen wurden. Damit haben die Gerichte Wuchergrenzen international effektiv und gegen Kreditverkäufe immun gemacht, weil nicht nur für das Inkasso und die weitere Bedienung der Kredite sondern auch für die Höhe ihrer Zinsen sowie alle anderen materiellen Bestimmungen das Recht des Landes gilt, in dem das aufkaufende Institut seinen Sitz hat. 

Die Entscheidung ist logisch, weil sonst Umgehungsmöglichkeiten der Wuchergesetzgebung durch Abschluss in einem anderen Land mit anschließendem Verkauf möglich wären. Sie könnte auch Auswirkungen in der EU haben, deren Gesetzgebung ja peinlichst jede gemeinsame Wuchergrenze vermeidet. Es gilt also das sehr unterschiedliche nationale Recht. Selbst wenn der Wohnsitz des Kreditnehmers in einem Land mit keiner (Großbritannien) oder durch ausgegliederte Versicherungsprovisionen systematisch umgangenen Wuchergrenzen (Deutschland) lag, können diese Schulden von einer Bank in einem Land mit deutlichen Wuchergrenzen (Frankreich, Belgien, Niederlande, Polen etc.) oder aber auch von einer New Yorker Bank nicht voll aufgekauft werden. Verbraucherschutz schlägt Kreditverkäufe

 


ID: 49055
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 31.08.16
   
 

Erzeugt: 31.08.16. Letzte Änderung: 31.08.16.
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