verantwortliche-kreditvergabe
HOME   IMPRESSUM   DATENSCHUTZ   SITEMAP
Search OK

 
Home
Freie SCHUFA-Auskunft in der Schuldnerberatung – SCHUFA darf nicht weiter diskriminieren

 
Vorgeschichte

Schnittstelle zur SCHUFA-Auskunft in der Schuldnerberatung notwendig

SchuldnerberaterInnen haben die gesetzliche Aufgabe, für die Überschuldeten eine Bilanz zu ziehen und sie im Prozess der wirtschaftlichen Rehabilitation zu begleiten. Als einzige Vertrauenspersonen der in Not geratenen Menschen, an deren Elend oft noch Banken und Vermittler mit Umschuldungen und erhöhten Zinsen (so zuletzt beim P-Konto oder der Kontoüberschreitung) verdient haben, erhalten sie vom Schuldner einen Einblick in die tatsächliche Situation. Umso besser dieser Einblick, umso wahrscheinlicher die Chance des Neuanfangs. Das weiß jeder Banker zur Genüge.

Gleichwohl verweigert die in Deutschland als Kartell aller Großgläubiger organisierte zentrale Schuldnerdatei SCHUFA auch nach der Gesetzesänderung, die ihr den Zugang der Schuldner auferlegt, den Schuldnerberatern den Einblick in die Daten der Klienten, die ihnen hierfür Vollmacht erteilt haben. Dabei wäre alles so einfach. Schon vor mehreren Jahren schuf das iff e.V. in seiner Software CAWIN, die führend in der Schuldnerberatung ist, eine Schnittstelle zu den SCHUFA-Daten, um ihre Abfragen durch die von der Datei geführten Informationen vervollständigen zu können. In der einzigen bisher erfolgten Untersuchung damals noch für die SCHUFA hatte das iff nämlich nachgewiesen, wie nützlich ein solcher Abgleich sein könnte, um das Insolvenzverfahren stimmig und wirksam zu machen und die Gerichte nicht mit falschen Informationen in Aktion zu setzen. Der damalige Vorsitzende Neumann hatte die Schaffung einer solchen Schnittstelle immer wieder zugesichert aber auf angebliche technische Schwierigkeiten verwiesen, die angesichts des elektronischen Individualzugangs im Modellversuch NRW offensichtlich vorgeschoben waren.

Nachdem Neumann aus der Öffentlichkeit nicht preisgegebenen Gründen praktisch über Nacht seinen Stuhl räumen musste, hatte sich das iff für die Schuldnerberater an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Graband gewandt und von ihm die Zusicherung erhalten, er werde sich darum kümmern. Damals war Graband noch Chef der Teambank.

Bis heute ist zugunsten der Schuldnerberater nichts passiert. Die ständigen Anfragen bei der SCHUFA wurden immer gleich beschieden: ja, im Prinzip wird es kommen, wir haben technische Schwierigkeiten.

Teambank erhält Zugang – Schuldnerberatung nicht

Schon im März 2010 ist aber etwas passiert. Nicht die Schuldnerberater sondern die Teambank erhielt eine Schnittstelle für ihre Kunden zur SCHUFA. Was technisch nie möglich war ist offensichtlich ein Kinderspiel.

In der Pressemeldung der Teambank hieß es: „easyCredit und SCHUFA starten Kooperation Zugang zu www.meineSCHUFA.de in easyCredit-Shops erhältlich Erste Standorte in Hamburg und Berlin“

Nürnberg/Wiesbaden (ots) – Die SCHUFA Holding AG und easyCredit, der Konsumenten­kredit des genossenschaftlichen FinanzVerbunds, starten im April eine Kooperation. In ausgewählten easyCredit-Shops können sich Verbraucher ab April bei den easyCredit-Mitarbeitern zu den Produkten der SCHUFA informieren und direkt einen Zugang zu dem Internetportal www.meineSCHUFA.de bestellen. „Transparente und verbraucher­freundliche Beratung ist unser Anspruch als Konsumentenkredit­experte des genossenschaftlichen FinanzVerbunds. Mit der Beratung rund um diese SCHUFA-Produkte setzen wir ein weiteres Zeichen“, sagt Theophil Graband, Vorstands­vorsitzender des easyCredit-Produzenten TeamBank AG."

Theophil Graband ist in den Leasingbereich gewechselt, aber weiterhin Aufsichtsratsvorsitzender der SCHUFA. An seiner Seite ist auch Franz-Josef Nick von der Targobank und Jürgen-Schulte Langenbeck vom Otto-Versand, wo auch der aktuelle Vorsitzende der Verbraucherverbände tätig war. Von der Deutschen Bank (incl. Postbank und Norisbank) ist dort Guido Heuveldop und die Sparkassen sind durch Werner Netzel vom DSGV vertreten.

Dass keiner von Ihnen die Bedeutung der Schuldnerberatung als Brücke, Partner aber auch Korrektur der Macht der SCHUFA anerkennt, muss verwundern.

 
Forderungen

Keine Diskriminierung von Schuldnerberatung – Freier Zugang zur Eigenauskunft

Für Banken wird der freie Zugang zu Schuldnerdatenbanken EU-weit in Richtlinien geregelt, Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucher­zentralen wird aber weiterhin der Zugang zu den Daten der SCHUFA verweigert. Daher bedarf es einer gesetzlichen Regelung, dass Schuldnerberatungs­stellen nicht beim Zugang zu Schuldner­datenbanken diskriminiert werden. Der derzeitige Zustand behindert die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen und führt dazu, dass Überschuldete nun zu Banken gehen sollen, um sich dort „beraten“ zu lassen, nur um eine SCHUFA-Auskunft zu erhalten oder kosten­pflichtig für die Eigenauskunft bezahlen sollen. Dieser Zustand ist weder vom Gesetzgeber bei der BDSG-Novelle intendiert gewesen, noch ist er für eine effiziente, bürgernahe Schuldnerberatung angemessen.

Die Eigenauskunft für Überschuldete muss kostenfrei im Rahmen der Schuldnerberatung möglich sein.

Da die SCHUFA den Zugang seit Jahren verweigert und dafür technische Gründe vorschiebt, während sie diesen Zugang über Banken nun kostenpflichtig anbietet, hilft hier nur eine gesetzliche Lösung. Der Anspruch muss kostenfrei sein, während der Beratung erfolgen können und sich auf alle Datenbanken beziehen, die Daten zur Verschul­dung sammelt. Nur so können die Schuldnerberatungen effizient Forderungen abgleichen und in die Beratung vor Ort direkt einfließen lassen. Lanfristig würde dies die Kommunen zudem entlasten, da zusätzliche Beratungstermine für die Einholung von SCHUFA-Auskünften und Klärung von weiteren Forderungen im Nachhinein entfallen.


ID: 47376
Erscheinungsdatum: 09.06.11
   
 

Erzeugt: 09.06.11. Letzte Änderung: 17.09.12.
Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden.