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"Nicht als erster Geiger, aber doch als laufend patzender Hornist" - Peter Derleder zur Festschrift Nobbe und zur Rechtsprechung des 11. Senats des BGH in der Kritischen Justiz

Prof. Peter Derleder hat einen bemerkenswerten Aufsatz zur Rechtsprechung des Bankrechtssenats und dessen Beitrag zur aktuellen Finanzkrise in den letzten zehn Jahren veröffentlicht, den kritische Beobachter der Banken leicht übersehen könnten. Er wurde in Heft  1 2009 der Zeitschrift Kritische Justiz S. 3 ff (Nomos Verlag) unter dem Titel "Subprime Judikatur - Die Bewältigung der Finanzkrise und die Anforderungen an eine riskoadäquate Zivilrechtsprechung"  veröffentlicht und soll nach einer Fussnote auch als "kritischer Beitrag zur Festgabe Nobbe zu verstehen" sein.

Der Aufsatz skizziert nicht nur die erstaunlichen Wendungen dieser Rechtsprechung, die sich mit dem Bemühen, den Verbraucherschutz gegenüber Banken zurückzudträngen einerseits profiliert und andererseits aber zu erstaunlichen Anpassungsleistungen bei Kritik durch andere Senate und den EuGH steigerte. Er weiß auch viel zu berichten über die in dieser neo-liberalen Rechtsprechung verhandelten Schicksale von Betroffenen etwa durch die Vorgängerbanken der HRE oder der Badenia, die teilweise schockierend sind.

Sein Fazit lautet: "Gesellschaftstheoretisch ist das vergangene Jahrzehnt der Bankrechtsentwicklung als eine Hochzeit neoloberaler Zivilrechtsdogmatik zu verstehen. Nahezu jedes Risiko, das die Banken bei den beiden Großproblemen der Schrottimmobiliren und der Kreditverkäufe eingegangen sind oder produziert haben, hat im Ausgangspunkt die Billigung des Bankrechtssenats gefunden. Ein Bewusstsein der Bankwirtschaft, dass ihr bei der Schaffung von neuen Produkten und der Eingehung von neuen Risikon von der Rechtsprechung streng auf die Finger gesehen werde, konnte sich nicht ausbilden. Der Bankrechtssenat des Bundesgerichtshof hat sich somit als eine Art Mitspieler der finanzkapitalistischen Risikoproduktion erwiesen, gewiss nicht als erster Geiger, aber doch als laufend patzender Hornist. Wenn in den kommenden Monaten weltweit über die Regulierung der Bankwirtschaft nachgedacht wird, die mit ihren realen und virtuellen Risikogfeschäften gewaltige staatliche Folgelasten aufgehäuft und die Realwirtschaft in die Rezession getrieben hat, dann muss auch ein Sinn dafür wachsen, dass die Rechtsprechung bei der Anwendung der Gesetze nicht dem "anything goes" huldigt, sondern eine kritische distanzierte Haltung zustande bringt."

Es hat den Anschein, als ob dies auch in Karlsruhe und bei den Instanzgerichten, bei denen Derleder eher notarielle den rechtsprechende Funktionen in diesem Bereich in der Vergangenheit attestiert, gelesen wird. Das Heft 2 der Kritischen Justiz beschäftigt sich im übrigen dann ganz schwerpunktmäßig mit der Finanzkrise und ihren Auswirkungen und Bedingungen im Recht.


ID: 43325
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 24.06.09
   
 

Erzeugt: 26.06.09. Letzte Änderung: 29.06.09.
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