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Restschulversicherungskredite
Auch LG Bochum lässt citibank bluten!!
RA Rainer Leonard aus Recklinghausen hat ein weiteres Urteil beim LG Bochum zugunsten seiner Mandanten erstritten. Die Bank muß eine erhebliche Summe erstatten und auf weitere Ansprüche verzichten!
Das Gericht kommt auf Grundlage eines Schadensersatzanspruches wegen Beratungsverschuldens zu einem erheblichen Erstattungsanspruch des Kreditnehmers gegen die Bank. Die Kammer wendet das „Kick Back“ Urteil des BGH vom 19.12.2006 auf die Situation bei der Herauslegung mit Restschuldversicherungen an, weil die Bank „auf diese Weise nicht unbeträchtliche zusätzliche Einnahmen aus der Vermittlung der Restschuldversicherungen erzielt“. Da die Bank auch noch „doppelt“ kassiere, weil sie die Prämie (incl. der darin enthaltenen Provisionen übrigens) finanziere ergibt sich eine Aufklärungs- und Hinweispflicht.
Das Urteil siehe unter u. a. Link

ID: 41908
Autor(en): Eberhard Ahr, RA
Erscheinungsdatum: 26.09.08
   
 

Erzeugt: 26.09.08. Letzte Änderung: 26.09.08.
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