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Thesenpapier Eric Romba (Sprecher und Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.): Finanzierte Kapitalanlagen – reicht der Anlegerschutz aus? (Workshop F3)
Selbstverpflichtungen sind eine wirksame Ergänzung zu den Aktivitäten des Gesetzgebers

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. und seine Mitglieder engagieren sich konsequent für mehr Transparenz im Markt der geschlossenen Fonds in Deutschland. Der Verband hat 41 Mitglieder. Zusammen repräsentieren sie mehr als zwei Drittel des Gesamtmarktes oder 16 der gut 23 Milliarden Euro, die die Branche jährlich an Gesamtinvestitionsvolumen aufbringt.

Neben den strengen Zugangsvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Verband – zu denen nachweisliche Managementerfahrung, das Vorliegen einer aussagekräftigen Leistungsbilanz und mindestens 3 Jahre Präsenz am Markt gehören – hat der Verband bereits mehrfach Selbstverpflichtungsinitiativen auf den Weg gebracht, die zu mehr Transparenz und damit auch zu einem verbesserten Schutz des Anlegers geführt haben.

So haben sich alle Mitglieder des VGF verpflichtet, für alle ihre Neuemissionen zusätzlich zur rein formalen Prüfung durch die BaFin auch ein IDW-S4-Gutachten erstellen zu lassen.

Im Herbst 2007 haben die im VGF organisierten Unternehmen zudem für alle Assetklassen einheitliche Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen verabschiedet. Damit werden nicht nur die Performances verschiedener Anbieter sondern auch verschiedener Produktklassen miteinander vergleichbar. Zentrale Punkte der Leitlinien sind der Soll-/Ist-Vergleich sowie die transparente Darstellung aller für die Performance wichtigen Eckdaten wie etwa Liquiditätsüberschüsse, Ausschüttungen oder Stand des Fremdkapitals. Anleger können sich über das Internetportal www.leistungsbilanzportal.de schnell und unkompliziert zu den Leistungsbilanzen der VGF-Mitglieder informieren.

Hinsichtlich der Prospektprüfung durch die BaFin hat sich der Verband bereits dafür eingesetzt, dass die bislang rein formale Prüfung auf eine inhaltliche erweitert wird. Nur so wird sich die Praxis der schwarzen Schafe, unwissenden Anlegern gegenüber mit dem BaFin-Siegel zu werben, langfristig beenden lassen.

Die Mitglieder des VGF haben außerdem zum März 2008 eine Ombudsstelle für Anleger geschlossener Fonds eingerichtet. Diese steht allen Anlegern der im Verband organisierten Unternehmen als unabhängige, kostenfreie und unbürokratische Anlaufstelle im Fall von Streitigkeiten zur Verfügung.

Künftig sehen wir den wirksamsten Schutz für Anleger in der Verbindung effektiver Selbstverpflichtungen und Gesetzgebung, die auf die Praxis und die besonderen Erfordernisse geschlossener Fonds möglichst genau zugeschnitten ist.

Mit folgenden Fragen sollte sich der Gesetzgeber u.a. befassen:

• Regulierung des Vertriebs: Qualifikationsnachweise, Registrierung, Fortbildung
• Vereinheitlichung des Rechtsrahmens geschlossener Fonds z.B. in Form eines Vermögensanlagegesetzes, in dem Prospektrecht, Haftungsrecht, Verjährungsfragen usw. zusammengefasst werden.
• Erweiterung der formellen Prospektgestattung um eine inhaltliche sog. Kohärenzprüfung durch die BaFin
• Vermeidung aufgeblähter und unübersichtlicher Verkaufsprospekte durch Unterscheidung zwischen ausführlichem Verkaufsprospekt und Kurzfassung, wie andere Rechtsordnungen dies bereits kennen

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Thesenpapier – 3. Nationale Finanzdienstleistungs-Konferenz
6.–7. Juni 2008 in Hamburg

ID: 41668
Autor(en): Eric Romba (Sprecher und Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.)
Erscheinungsdatum: 04.06.08
   
 

Erzeugt: 30.07.08. Letzte Änderung: 30.07.08.
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