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EU-VERBRAUCHERKREDITRICHTLINIE - Verabschiedung durch den Rat, viele sind trotzdem enttäuscht.
Pressemitteilung der ULC (Lëtzebuerger Konsumenteschutz, und Mitglied der ECRC)

DIE NEUE EU VERBRAUCHERKREDIT-RICHTLINIE ENTTÄUSCHT DIE ULC

Gestern hat der EU Ministerrat die Änderungen der bestehenden EU Richtlinie zum Verbraucherkredit endgültig abgesegnet. Es ist das Ende eines langwierigen Tauziehens im Laufe dessen enge Beratungen zwischen ULC und Regierung stattfanden und unsere langjährige Erfahrung beim Europäischen Parlament vorgetragen werden konnte. Bis Anfang 2010 muss unser bestehendes Gesetz, das weniger verbraucherschützend ist als die modernen Vorschriften in anderen Mitgliedstaaten, angepasst werden. Unsere Regierung hat sich gestern beim Votum ihrer Stimme enthalten mit der Begründung, eine Gelegenheit sei verpasst worden um gleichzeitig eine weitreichende Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung zu erreichen. Ein zu grosser Spielraum würde den einzelnen Ländern überlassen.

Die ULC ist ebenfalls der Meinung, dass die Harmonisierungsfortschritte mit dem Ziel eines hohen Verbraucherschutzes, äusserst gering sind. Die wichtigste Gesetzesänderung in Luxemburg betrifft die Widerrufsfrist, die es dem Verbraucher frei erlaubt innerhalb einer gewissen Zeit auf einen unterschriebenen Kreditvertrag zu verzichten. In Zukunft wird überall eine 14- tägige Widerrufsfrist gelten, ein klarer Fortschritt gegenüber unserer heutigen 2 Tagesfrist, die sich auf Kredite beschränkt die von Waren-/ Dienstleistungslieferanten angeboten werden. Die ULC bedauert es, dass die neue Richtlinie keine weiterreichende Harmonisierungsvorschriften enthält, z.B. betreffend die individuelle Beratungspflicht von Verbrauchern, die Kontrolle ihrer Zahlungsfähigkeit um Überverschuldungen zu vermeiden, die Pflichten der Kreditvermittler oder die zivilen und strafrechtlichen Sanktionen. Dadurch dass es den einzelnen Ländern überlassen bleibt, ihre eigenen Standards festzulegen, werden weiterhin grosse nationale Unterschiede bestehen bleiben. Angesichts der Erfahrung bei Finanzdienstleistungen befürchtet die ULC, dass unser Gesetzgeber sich mit einer minimalen Umsetzung der Richtlinie begnügen wird, so dass unsere Verbraucher weiterhin von einem geringeren Schutz profitieren als Verbraucher in anderen Ländern.

Die ULC wirft dem EU Gesetzgeber vor, den Verbraucherschutz hauptsächlich auf eine Überflut von Informationspflichten zu beschränken. Alle Untersuchungen belegen jedoch, dass es den Verbrauchern äusserst schwierig fällt, die Vielzahl von komplizierten technischen und juristischen Informationen zu verstehen, so dass sie oft doch nicht wissen was sie genau unterschreiben. Die neue Richtlinie schreibt vor, dass 19 verschiedene vorvertragliche Informationen abgegeben werden müssen, die dann zu einer endgültigen Liste von 22 Informationen im Vertrag selbst führen. Die EU versucht zwar, das Verständnis und auch den Wettbewerb dadurch zu erleichtern, dass überall in der Gemeinschaft die grundlegenden Informationen über ein Standardformular dem Verbraucher mitzuteilen sind. Die Verbraucherverbände begrüssen dies, aber sie bezweifeln ob der vorgesehene Inhalt die nötige Transparenz garantieren wird.

Die neue Richtlinie ist ein Teilstück eines breiteren EU Massnahmen-Katalogs, der darauf abzielt das Volumen der grenzüberschreitenden B2C Finanzdienstleistungen anzukurbeln. Zu den anderen Initiativen gehören u.a. mögliche EU Massnahmen zum Immobilienkredit und die Verbrauchererziehung ab der Schule. Die ULC beteiligt sich aktiv an diesen Vorarbeiten und vermittelt ihre Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

Howald, den 8.4.2008

ID: 41132
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 09.04.08
   
URL(s):

Texte der Verbraucherkreditrichtlinie 2008 (Parlament Verabschiedung 16. Januar 2008)

Pressemeldung des Rates (7 April 2008, in Englisch)

Link zur ECRC Seite zur Verbraucherkreditrichtlinie
 

Erzeugt: 09.04.08. Letzte Änderung: 10.04.08.
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