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KONSUMENTENKREDITRICHTLINIE VERABSCHIEDET: Trotz des kritischen Reports im Europaparlament hat der Ministerrat am 31.5.2007 die Konsumentenkreditrichtlinie verabschiedet. - Weniger Änderungen als befürchtet aber eine vertane Chance für ein sozialeres Europa.

ECRC verlangt Verbraucherhearing in nationalen Parlamenten vor der endgültigen Entscheidung des Europaparlaments Anfang 2008!
Die Pressemeldung der EU hierzu ist eine Jubelmeldung, die Kritik und Probleme mit diesem Entwurf unterschlägt und inhaltlich grobe Fehler enthält. Wir haben sie an die Realitäten angepasst und bringen die deutsche ECRC Version sowie die englische Originalversion im Anschluss.

Die Presseerklärung ist leider nur in Englisch erhältlich.

EUROPÄISCHE VERBRAUCHERPOLITIK (ECRC VERSION)

Es wird erwartet, dass der Ministerrat am Montag eine politische Einigung zur Verbraucherkreditlinie herbeiführen kann, die den kontinetaleuropäischen Markt für Kreditanbieter insbesondere aus dem angelsächsischen öffnet, indem sie den nationalen Einfluß auf die Kreditgesetzgebung aufhebt (sogenannte “Maximum Harmonisation”) in bezug auf den Verbraucherschutz (Verbraucherkreditrichtlinie), ein wichtiges Element in der allgemeinen EU Stragetie zur Marktöffnung. Die neue Verbraucherstrategie 2007-2013 hat das Ziel, das Vertrauen der Kommission in den einheitlichen Markt zu stärken, so das alle Kreditanbieter aus allen Ländern unabhängig von den Folgen für die Überschuldung in Europa und im Gegensatz zu den Positionspapieren des Ministerrates vom November 2001 und vom Europarat vom April 2005 (siehe Anhang) zur Überschuldungsgefahr ihre Kredite frei über die Grenzen - entweder direkt oder über das Internet - anbieten können, um hierdurch die optimalen Gewinnchancen, den leichtesten Zugang zu allen Verbrauchern zu erhalten, was deren von der Kommission entsprechend definierten Bedürfnissen entspricht.


VORSCHLAG EINER KONSUMENTENKREDITRICHTLINIE (ECRC VERSION)

Verbraucher in ganz Europa, die zur Zeit praktisch nur Kreditangebote zu Hause nutzen, bei denen das nationale Recht die Standards bestimmt, die von eigenen Behörden überwacht werden und bei denen der Kreditgeber in der Nähe ist, wenn es zu Kreditproblemen kommt, werden durch die neue Richtlinie dazu gedrängt, nur noch zudem irreführende Preisangaben mit ausländischen Anbietern zu vergleichen wenn sie Kredite benötigen, um bestehende Kredite mit teuren Internetkrediten abzulösen, Probleme bis zum Monatsende zu überbrücken oder mit Kreditkartenkrediten bei sonst fehlendem Geld einkaufen oder sonstige Konsumgüter finanzieren wollen - das Ganze unter neuen Regeln, die der Ministerrat unter deutschem Vorsitz am Montag, den 21. Mai 2007 verabschieden will, obwohl sie auf nationaler Ebene noch nicht einmal diskutiert wurden und sich kein nationaler Gesetzgeber, dessen Werke damit abgeschafft werden, damit auseinandergesetzt hat. Die neue Richtlinie will den €800 Mrd Verbraucherkreditmarkt aufbrechen, der sich zur Zeit auf nationale Märkte verteilt, die den Anbietern vor allem aus Großbritannien Grenzen durch höheren z.B. deutschen Verbraucherschutz Grenzen aufzeigen. Die neuen Produkte folgen dem Prinzip der risikoadjustierten Preise, bei denen die Armen mehr bezahlen. Die neuen Regeln werden es Banken nunmehr ohne nationale Eingriffmöglichkeiten erlauben mehr als 50% der Kreditkosten in Beiprodukten wie einer Restschuldversicherungen zu verstecken, die über Kick-back Provisionen an die Bank zurückfließen. Sie wird ferner erlauben, dass mit "ab 4%" Preisen, die über 90% der potentiellen Kunden nicht erhalten sondern stattdessen bis zum Vierfachen zahlen werden, geworben wird. Im wesentlichen wird das in England inzwischen zur Plage gewordene freie Verschuldungssystem auf den Kontinent exportiert. Die Richtlinie wird Schlüsselinformationen deutscher Verbraucher auch im Ausland verfügbar machen, indem sie allen Anbietern grenzüberschreitend Datenzugriff verschafft. Wesentliche Informationen werden in einer einheitlichen Form europaweit erkennbar sein jedoch mit so viel unnötigen Informationen gemischt sein, dass der Verbraucher hieraus auch wenig erkennen kann. Zudem werden diese Informationen auf verschiedenen Papieren bis zu vier mal wiederholt.

Einige Kreditgeber, die ab 2009 durch die Zahlungsverkehrsrichtlinie nun vom Erfordernis der Bankenkonzession in Deutschland befreit werden, werden nunmehr unter dem Deckmantel eines angeblich signifikanten tatsächlich aber irreführenden Effektivzinssatzes in Deutschland Konkurrenz machen können. Die neue Direktive verallgemeinert das in Deutschland bereits geltende jedoch ineffektive Widerrufsrecht, ohne dessen Barrieren (sofortige Rückzahlung, Verzinsungspflicht) abzubauen.

Die Richtlinie wird viele gefährliche Kleinkredite ganz ausnehmen oder privilegieren wie insbesondere Leasing, Kleinstkredite, Kreditkartenkredite, Überziehungskredite, soziale Kredite und zwar unabhängig davon, ob sie kumuliert zu großen Krediten mit langen Laufzeiten werden. )sog. "flipping" oder "revolving") Außerdem wird die Richtlinie die Entschuldung erschweren, weil hierfür neu Vorfälligkeitsentschädigungen eingeführt werden. Komerzielle Schuldenregulierern wird hiermit der Markt geöffnet.

Die Verbraucherkreditrichtlinie ist Teil der Marktstrategie grenzüberschreitende Dienstleistungen auf dem niedrigsten Verbraucherschutzniveau bei Finanzdienstleistungen zu fördern und das Verbraucherinteresse auf Preisreduktion zu reduzieren so wie es das kürzlich veröffentlichte Green Paper der Kommission vorsieht.

(Die Kommission gibt selbst ein Beispiel irreführender Zinsangeben, wenn sie unterschiedlichen Effektivzinssätze für die Länder als Beweis für mangelnden Wettbewerb angibt und dabei die extremen Unterschiede bei den Restschuldversicherungskosten sowie das risk based pricing außer Aucht lässt! (siehe unten)


HIER DIE ORIGINALVERSION DER PRESSEERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Verbraucherfragen: Der Rat wird sich mit der Verbraucherkredit-Richtlinie befassen (Montag, 21. Mai 2007)

Auf der Grundlage der neuen Regelungen, mit denen sich der EU-Ministerrat am nächsten Montag, dem 21. Mai, zu befassen hat, sollten Verbraucher in ganz Europa besser in der Lage sein, sachkundige Entscheidungen zu treffen, wenn sie Verbraucherkredite aufnehmen, um zum Beispiel einen Urlaub, eine Hochzeit oder ein neues Auto zu finanzieren. Mit der vorgeschlagenen EU-Richtlinie für Verbraucherkredite will man den Verbraucherkreditmarkt von 800 Milliarden EUR erschließen, der nach wie vor in hohem Maße in nationale Märkte zersplittert ist, so dass den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten und stärker wettbewerbsbestimmte Preise vorenthalten werden. Durch die neuen Regelungen wird der Markt für Kunden und Konkurrenten im Kreditgeschäft transparenter. Hauptsächlich wird sich dies so äußern, dass Kunden in der gesamten EU, die einen Kredit aufnehmen, standardisierte, vergleichbare Informationen erhalten. Insbesondere werden die Verbraucher Anspruch darauf haben, in der Werbung für Kreditangebote über bestimmte wichtige Einzelheiten informiert zu werden (z. B. Zinssätze, Zahl, Häufigkeit und Höhe von Rückzahlungen, Bestehen einer Versicherungspflicht oder Verzugskosten). Diese müssen in einem neuen, EU-weit vergleichbaren Europäischen Kreditinformationsformblatt aufgeführt werden, und den Kunden kommt ein einheitlicher, EU-weit vergleichbarer effektiver Jahreszins zugute. In der vorgeschlagenen Richtlinie werden auch gemeinsame Standards für das Rücktrittsrecht festgelegt, so dass die Verbraucher ihre Meinung ändern können. Diese Richtlinie für Verbraucherkredite ist Teil umfassenderer Bemühungen, den grenzüberschreitenden Markt für Privatkunden-Finanzdienstleistungen zu stimulieren, wie in dem vor kurzem veröffentlichten Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden niedergelegt.

1. Wo stehen wir heute?

Die derzeitigen Regelungen für Verbraucherkredite sind in der Richtlinie 87/102 festgelegt. Diese Richtlinie enthält bestimmte Mindestanforderungen, darunter vor allem einige wenige Informationsverpflichtungen, ein grundlegendes Recht auf vorzeitige Rückzahlung ohne jegliche Vorgaben und eine einheitliche Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Den Mitgliedstaaten stand es frei, im Interesse eines besseren Schutzes ihrer Verbraucher über diese Bestimmungen hinauszugehen, und zahlreiche Länder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, aber in unterschiedlichem Ausmaß. Daher unterscheiden sich die Rechtsvorschriften im Kreditwesen in der EU weiterhin stark von einander.

Verbraucherkredite spielen in der EU-Wirtschaft eine wichtige Rolle. Laut Daten aus dem Jahr 2005 machen Kreditverbindlichkeiten fast ein Zehntel des BIP der EU aus. Eine besonders wichtige Rolle spielen sie in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland und Österreich, in denen sie etwa ein Fünftel des privaten Verbrauchs der Haushalte ausmachen, und in Ländern wie Polen und Ungarn, in denen sie fast ein Zehntel ausmachen, nimmt ihre Bedeutung zu. Verbraucherkredite stehen im Durchschnitt für fast 18 % des Bruttoeinkommens im Privatkundengeschäft in der EU.
Die Situation in der EU ist unterschiedlich, da die Märkte sich in verschiedenen Entwicklungsphasen befinden. Die Höhe der Verbraucherkreditverbindlichkeiten pro Person variiert zwischen weniger als 100 EUR in einigen Mitgliedstaaten wie Litauen oder der Slowakei und bis zu mehr als 3000 EUR in Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich oder Irland, die den höchsten Stand bei Verbraucherkrediten erreichen.
Der Verbraucherkreditmarkt in der EU hat bereits jetzt einen Umfang von über 800 Milliarden EUR, wobei die jährliche Wachstumsrate bei mehr als 8 % liegt.
Dies weist darauf hin, dass ein verstärkter Wettbewerb bei einer so beträchtlichen Summe erhebliche Einsparmöglichkeiten für die Verbraucher mit sich bringen würde, selbst wenn es nur zu einer geringen Reduzierung der Zinssätze käme.
Laut EZB-Daten schwankt der durchschnittliche Zinssatz für einen Verbraucherkredit in der Euro-Zone im Jahre 2007 von etwa 6 % im billigsten Land (Finnland) bis zu über 12 % in Portugal, dem Land mit dem höchsten Zinssatz. Diese Spannweite wird durch weitere Beispiele veranschaulicht: 9,4 % in Italien und Spanien, 7,1 % in Frankreich oder 6,8 % in Irland. Dies lässt darauf schließen, dass potentiell beachtliche Vorteile für Banken und Verbraucher dadurch erreicht werden können, dass ein grenzüberschreitender Markt für Verbraucherkredite aufgebaut wird.

2. Worin besteht das Problem?

Das grenzüberschreitende Verbraucherkreditgeschäft macht weniger als 1 % des Umfangs der Kreditgeschäfte aus, ein Beweis dafür, dass der Binnenmarkt nicht funktioniert. Die Kreditgeber lassen sich daher im allgemeinen im Ausland nieder, wenn sie ausländische Märkte erreichen wollen. Sie können den Binnenmarkt nicht in vollem Umfang nutzen, was dann für die Verbraucher bedeutet, dass sie auf eine größere Angebotsvielfalt und stärker wettbewerbsbestimmte Preise verzichten müssen.

3. Was sind die Gründe dafür?

Laut dem Eurobarometer 2005 haben die beiden größten Hindernisse, die dem Erwerb einer Finanzdienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat entgegenstehen, mit der Kommunikation in einer Fremdsprache (31 %) und dem Mangel an persönlichen Kontakten (26 %) zu tun. Bei fünf der nächstfolgenden sechs Hindernisse geht es jedoch um Verbrauchervertrauen und Informationsqualität. Die Kommission möchte diejenigen Hindernisse in Angriff nehmen, deren Abbau praktikabel erscheint. Können wir diese Hindernisse mithilfe besserer Informationen und harmonisierter Schutzniveaus beseitigen, besteht die Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Handel zu erweitern. Die Banken müssen, wenn sie das Kreditgeschäft grenzüberschreitend direkt betreiben wollen, sich in jedem Einzelfall an eine andere nationale Gesetzgebung anpassen, so dass sie mit höheren Kosten zu kämpfen haben; sie können zum Beispiel nicht dieselbe IT-Plattform in der gesamten EU nutzen.

4. Um welche neuen Vorschläge handelt es sich?

Bei dem Richtlinienvorschlag in seiner derzeitigen Form geht es darum, den Markt für das grenzüberschreitende Kreditgeschäft mit neuen Regelungen zu öffnen, die hauptsächlich bewirken sollen, dass den Verbrauchern bestimmte Schlüsselinformationen in einem standardisierten Format zur Verfügung stehen. Dadurch wird der Markt für die Verbraucher und für die Konkurrenten transparenter. Die Verbraucher verfügen über die benötigten Informationen, um eine sachkundige Wahl zu treffen und, wenn sie dies wünschen, grenzüberschreitende Transaktionen zu tätigen.
Bei der Verbraucherkredit-Richtlinie liegt das Schwergewicht auf Transparenz und Verbraucherrechten. Das Ziel ist, den Verbrauchern standardisierte, vergleichbare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung zu stellen:

- Werbung: Werden in der Werbung für Kredite Zahlenangaben gemacht, muss in der gesamten EU obligatorisch dieselbe Standardliste mit wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.

- Vorvertragliche Informationen: Die Richtlinie verpflichtet die Kreditgeber dazu, den Verbrauchern sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese rechtzeitig vor Vertragsabschluss Angebote vergleichen können. Den Verbrauchern ist der effektive Jahreszins (eine Zahlenangabe, die die Kreditkosten wiedergibt und den Verbrauchern erlaubt, Vergleiche anzustellen und in ganz Europa den günstigsten Kredit ausfindig zu machen) auf einem Standardformblatt mitzuteilen, das von allen Kreditgebern gemeinschaftsweit zu verwenden ist. Dadurch werden unmittelbare Vergleiche von Angeboten, sogar grenzüberschreitend, erheblich vereinfacht.

- Vertragliche Informationen: Sobald die Verbraucher sich entschieden haben, welchen Kredit sie aufnehmen wollen, benötigen sie beim Vertragsabschluss umfassende Informationen, das heißt eine Unterlage mit einer Beschreibung ihrer Rechte und Pflichten. Diese ist in der Richtlinie vorgesehen, die eine Liste von Informationsanforderungen enthält. Damit wird gewährleistet, dass in der gesamten EU genau dasselbe Informationsniveau für Verbraucher gegeben ist.
In der Richtlinie sind auch zwei wesentliche Verbraucherrechte niedergelegt:

- Nach dem Abschluss eines Kreditvertrags können Verbraucher von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Gebühren zurücktreten. Dieser Rechtsanspruch (eine Neuheit in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten!) gilt für alle Verbraucherkredite in der EU. Damit ist das Risiko beseitigt, dass Verbraucher unter Druck übereilte Entscheidungen treffen, an die sie dann gebunden sind. Auch wird der Wettbewerb unter den Kreditgebern verstärkt, die gewiss nicht riskieren wollen, dass Verbraucher von einem Vertrag zurücktreten, weil sie an anderer Stelle erheblich bessere Zinssätze finden können.

- Darüber hinaus wird in der Verbraucherkredit-Richtlinie das Recht bestätigt, jederzeit eine vorzeitige Rückzahlung vorzunehmen. Die Vergütung, auf die Kreditgeber im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung Anspruch haben, wird harmonisiert, damit Hindernisse abgebaut werden, die dem Markteintritt entgegenstehen. Im derzeitigen Richtlinientext ist eine maximale pauschale Vergütung vorgesehen, damit Transparenz und Klarheit für die Berechnungen der Verbraucher gewährleistet werden.

5. Der größere Zusammenhang
Bei der Verbraucherkredit-Richtlinie handelt es sich um einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Verstärkung von Transparenz und Wettbewerb in Europa. Letzten Endes ist sie aber nur ein Teil sehr viel umfassenderer Bemühungen, den Binnenmarkt für Privatkunden-Finanzdienstleistungen zu stimulieren. In dem vor kurzem veröffentlichten Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden wurden drei wichtige Ziele herausgestellt:

- niedrigere Preise durch verbesserte Wahlmöglichkeiten erreichen,
- das Verbrauchervertrauen steigern und
- Verbrauchern zu mehr Entscheidungs- und Handlungskompetenzen verhelfen.

Alle diese Ziele sind von zentraler Bedeutung für die verbraucherpolitische Strategie von Kommissarin Kuneva.

Die Verbraucherkredit-Richtlinie wird zur Erreichung aller dieser Ziele beitragen, indem sie den Menschen wertvolle standardisierte Informationen bietet, die sich leicht vergleichen lassen. Die Angabe des effektiven Jahreszinses, der die Kreditkosten wiedergibt und der es den Verbrauchern erlaubt, in ganz Europa Vergleiche anzustellen, das Recht zum Rücktritt oder auf vorzeitige Rückzahlung ohne übermäßig hohe Gebühren, und eine transparente Darstellung ihrer Rechte und Pflichten werden ihr Vertrauen so weit stärken, dass sie sich nach dem günstigsten Angebot umsehen. Die Richtlinie wird einen Wettbewerbsdruck auf dem Markt hervorrufen, was verbesserte Wahlmöglichkeiten und niedrigere Preise zur Folge haben wird.

Land Verbraucherkreditzinssatz 2007 (%)
Österreich 7,00%
Belgien 7,90%
Finnland 6,30%
Frankreich 7,10%
Deutschland 8,00%
Griechenland 10,00%
Irland 6,80%
Italien 9,40%
Portugal 12,20%
Slowenien 8,70%
Spanien 9,40%
Niederlande 8,90%
Europäische Zentralbank (EZB) Statistical Data Warehouse: http://sdw.ecb.int/ (http://sdw.ecb.int/browse.do?currentNodeId=2018783)

ID: 39736
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 31.05.07
   
URL(s):

EU Website Press Release

EU Council on Overindebtedness 2001

Council of Europe on Overindebtedness 2005
 

Erzeugt: 16.05.07. Letzte Änderung: 21.06.07.
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