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WORKSHOP F1: "EXISTENZGRÜNDUNG – BRAUCHEN WIR EINE ZWEITE CHANCE NACH DER INSOLVENZ?" - Dr. Stefan Breuer (KfW)
KULTUR DER ZWEITEN CHANCE: RESTARTS

Eine weitere Facette des Gründungsklimas bildet die sogenannte „Kultur der zweiten Chance“, worunter hier
die Haltung gegenüber gescheiterten Unternehmern und die daraus resultierenden institutionellen Regelungen
verstanden werden. Die Kultur der zweiten Chance bestimmt darüber, in welchem Ausmaß vormals
gescheiterte Unternehmer eine zweite Chance erhalten und diese wahrnehmen möchten und damit auch über
das Ausmaß der Gründungsaktivitäten im Allgemeinen.

Der Anteil der Restarter an allen Gründern bewegt sich in Deutschland zwischen 11 % und 18 %. Restarter
stellen damit kein randständiges Phänomen dar. Ein internationaler Vergleich der Kultur der zweiten Chance
bzw. ihrer Auswirkungen auf das Gründungsgeschehen ist wegen der auch in anderen Ländern schlechten
Datenlage kaum möglich. So liegen auch keine Belege dafür vor, dass Restartern in Deutschland in geringerem
Maße eine zweite Chance eingeräumt würde als andernorts.

Die Analysen haben gezeigt, dass die Gründungsvoraussetzungen für gescheiterte Unternehmer in
Deutschland im Vergleich zu anderen Gründergruppen in zwei Teilbereichen ungünstiger sind. Restarter sind
einem erschwerten Zugang zur Finanzierung und komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt.
Mit Ausnahme dieser beiden Teilbereiche konnten jedoch keine signifikanten Unterschiede in den
Beweggründen, aus denen gründungsinteressierte gescheiterte Unternehmer, erfolgreiche Unternehmer oder
Erstgründer geplante Gründungsvorhaben abgebrochen oder noch nicht vollzogen haben, nachgewiesen
werden. Allerdings konnte auch gezeigt werden, dass Restarter in der Gründungsphase häufiger mit
Schwierigkeiten bei der Auftragsakquisition konfrontiert sind.

Die etwas schwierigeren Gründungsvoraussetzungen für vormals gescheiterte Unternehmer können einen
Einfluss auf den Unternehmenserfolg haben. Unternehmen von Restratern scheiden schneller wieder aus dem
Markt aus und weisen ein geringeres Beschäftigungswachstum auf als Unternehmen von Erstgründern oder
erfolgreichen Wiederholungsgründern. Für den geringeren Erfolg von Restartern könnten neben externen
Hemmnissen aber auch geringere unternehmerische Fähigkeiten verantwortlich sein.

Die Insolvenzrechtsreformen der zurückliegenden Jahre hatten u. a. das Ziel, einen Beitrag zur Erleichterung
der Situation von potenziellen Restartern zu leisten. Inwieweit sie dieses Ziel erreichen, kann gegenwärtig noch
nicht abschließend beurteilt werden. Im Jahr 2006 konnten erstmals Personen die Wohlverhaltensperiode von
sechs Jahren absolvieren und sich damit in die Lage eines schuldenfreien Neustarts versetzen. Das
Insolvenzplanverfahren, ein wesentliches Element der Insolvenzrechtsreform von 1999, wird bisher allerdings
kaum als Instrument zur Sanierung von vor der Insolvenz stehenden Unternehmen genutzt.
Informationsdefizite und damit häufig einhergehende Vorurteile stellen bei vielen involvierten Akteuren
sicherlich weiterhin ein zentrales Hemmnis für potenzielle Restarter dar. Spezifische Informations- und
Beratungsangebote für potenzielle Restarter sowie Qualifizierungsangebote für Gründungsberater sind
mögliche Ansätze zur Milderung dieses Problems.

ID: 39708
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 11.05.07
   
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Erzeugt: 10.05.07. Letzte Änderung: 10.05.07.
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