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MINDESTGIROKONTO IN FRANKREICH: Stellungnahme des vzbv und französischer Bericht
Anlässlich des Hearings im Deutschen Bundestag zum Mindestgirokonto sowie den Gesetzentwürfen von Die Linke und Grünen zu diesem Thema dokumentieren wir die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband vom März diesen Jahres. Dabei wird das Thema Frankreich eine besondere Rolle spielen. Ein Vertreter der französischen Zentralbank wird auch bei dem 1 1/2 stündigen Hearing dabei sein ebenso wie ein Vertreter von ECRC.


"7.2 Frankreich

In Frankreich konnte sich bereits 1984 "jeder Antragsteller, dessen Gesuch auf Eröffnung eines Kontos von mehreren Kreditinstituten abgewiesen wird und der aufgrund dieses Umstandes kein Konto besitzt, an die Banque de France wenden, damit diese ihm ein Kreditinstitut zuweist, bei der er ein Konto eröffnen kann." Geregelt war dies in Artikel 58 des "Loi bancaire".

Das Recht auf ein Konto ist seit dem 11.12.2001 in Art. L312-1 des "Code Monétaire et Financier" geregelt. Voraussetzung für das Gesuch an die Banque de France ist aber nicht mehr die vorherige mehrfache Abweisung des Antragstellers durch verschiedene Geldinstitute.

Für Verbraucher, die über diese Regelung ein Konto erhalten, gilt außerdem das Dekret Nummer 2001-45 vom 17.1.2001, das den Umfang der "services bancaires de base" regelt. Im Falle des Girokontos gehört zum Mindestumfang zum Beispiel die Ausführung von Überweisungen, die Gestattung von Scheckausstellungen und die monatliche Zusendung des Kontoauszugs. Für den Fall, dass die Bank die Schließung des Kontos beabsichtigt, regelt das Dekret außerdem, dass die Bank 45 Tage davor die Banque de France hiervon unter Benennung der Gründe zu unterrichten hat.

In der Praxis hat sich die Umsetzung des Rechts auf ein Konto als zu langwierig herausgestellt, weil sich die Banque de France für die Zuweisung einer neuen Bank häufig zu viel Zeit lässt. Das Verfahren gilt daher als zu wenig attraktiv und wird - auch nach Ansicht der französischen Regierung - zu wenig in Anspruch genommen, so dass viele französische Bürger ohne Konto sind.

Ihre Zahl hat der französische Premierminister am 16.9.2005 vor dem "Conseil national des politiques de lutte contre l'exclusion et la pauvreté (CNLE)" auf 500.000 beziffert und weiter erklärt,

"qu'en 2006, les personnes les plus démunies puissent toutes avoir un compte en banque et qu'elles bénéficient d'un accompagnement personnalisé."

Damit hat sich Frankreichs Premier des Themas "Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen ohne Girokonto" persönlich angenommen. Ende Januar 2006 hat die französische Regierung einen Aktionsplan präsentiert, der unter anderem die Verpflichtungen benennt, für einen einfacheren Zugang der Bevölkerung zu einem Konto zu sorgen, die Kontoinhaber obligatorisch mit einer Bankkarte für PIN-gestützte Transaktionen auszustatten und ihnen darüber hinaus den Zugang zu modernen Zahlungsmitteln zu eröffnen, soweit dies angemessen ist.

Der Aktionsplan ist mit einem straffen Umsetzungszeitplan für das Jahr 2006 versehen. Bereits zum April 2006 soll der Zugang zum Girokonto wie folgt erleichtert werden: Lehnt eine Bank die Eröffnung eines Kontos ab, ist sie verpflichtet, den Verbraucher über sein Recht auf ein Konto aufzuklären. Dieses Recht gewährt dem Verbraucher nunmehr zwei Optionen: (1) Er lässt sich die Ablehnung schriftlich bestätigen und kann mit diesem Dokument entweder bei einer anderen Bank vorsprechen oder bei der örtlichen Filiale der Banque de France, die ihm dann - wie bisher - eine Bank zuweist. (2) Die ablehnende Bank schaltet auf Bitte des Verbrauchers unmittelbar die Banque de France ein und leitet ihr sofort den Ablehnungsbescheid sowie alle weiteren notwendigen - in den nächsten Wochen zu entwickelnden - Dokumente zu. Die Banque de France weist dann dem Verbraucher unverzüglich eine neue Bank zu. Diese Rückmeldung muss dem Verbraucher binnen 24 Stunden zugehen (notfalls per Kurier). Anschließend stellt der Verbraucher bei dieser Bank einen Kontoeröffnungsantrag.

Die französische Regierung erkennt mit diesem neuen politischen Vorstoß die Bedeutung der Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle sozialen Schichten gleichermaßen an und will mit kurzfristigen Maßnahmen die Zahl der vom Wirtschaftsverkehr bislang ausgegrenzten Bürger signifikant reduzieren. Ein solcher politischer Ruck wäre für Deutschland nicht nur wünschenswert - er ist überfällig."

ID: 38920
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 08.11.06
   
URL(s):

Link "Zusammenfassung zu den neuen Beschleunigungsmaßnahmen in Frankreich" (in französisch)
 

Erzeugt: 13.11.06. Letzte Änderung: 13.11.06.
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