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Zinsfalle und Schrottimmobilien: Werden Altkunden schlechter behandelt als Neukunden? Zwei Fälle bei deutschen Hypothekenbanken werfen die Frage auf, ob die relative Zwangslage der Kunden beim Auslaufen eines Kreditverhältnisses aus einer "Schrottimmobilie" dazu benutzt wird, überhöhte Zinsen für die Fortsetzung zu verlangen.
Fall 1: HypoVereins

Ein Verbraucher aus Bayern schreibt dem iff:

"Nicht nur, wer geringe Aussicht auf ein stabiles Vermögen und Einkommen hat, muß bei Banken für dieselbe Leistung mehr zahlen.

Auch wer von der Bank abhängig ist, wird gnadenlos über den Tisch gezogen.

1990 SCHROTTIMMOBILIE

In meinem Fall hatte ich 1990 eine sogenannte Schrottimmoblie (1-Zimmer Studentanappartement) für 140. 000 DM gekauft. Die Hälfte habe ich nach 5 Jahren (Zinsbindung) abgezahlt, meine Lebensversicherung (Rückkaufswert heute rund 21.000 €) hatte ich abgetreten, nach der 50% Rückzahlung jedoch nicht freibekommen. Restschuld heute 35.000 €, aktueller Wert der Wohnung rund 20.000€

Alle Raten habe ich immer pünktlich bezahlt.

KREDITVERLÄNGERUNG ZU HOCHZINSKONDITIONEN UND KURZER LAUFZEIT
Nun bietet mir die Hypobank am 10.10.06 die Fortführung des Darlehens mit einem Zinssatz von eff. 5,85 auf 5 Jahre fest an.

Eine längere Zinsfestschreibung wird erst gar nicht angeboten, wobei klar ist, daß es in 5 Jahren nicht zurückgezahlt ist.

Der aktuelle Münchener Zinsspiegel weist am 17.10. 2006 für die Hypovereinsbank einen Zinssatz von eff. 4,38% für 5 Jahre aus. Das sind satte 1,47% Unterschied.Dieses Angebot macht die Hypobank in der Kenntnis, daß mir keine andere Bank für die Schrottimmobilie einen Kredit geben wird und ich entweder alles sofort zurückzahle oder eben die hohen Zinsen zahlen muß.

Das ist in meinen Augen Erpressung.

Gekauft hatte ich übrigens nach Überredung durch einen Vermittler: Zur gleichen Zeit (1990) schaltete die Hypo die anhängende ganzseitige Anzeige, heute werden gerade wieder ähnliche Anzeigen geschaltet. "


Fall 2: EuroHypo - Teures Anschlusskreditdiktat nach Auslaufen eines hochverzinslichen zehnjährigen Kredites

Fall 1 deckt sich mit eigenen Erfahrungen, wonach bei Auslaufen eines Kredites eine Bank mit dem Kunden nach Gutsherrenart umgeht und nicht nur die Wünsche ignoriert sondern zudem noch der Auffassung ist, dass sie das Recht habe, die weiteren Konditionen zu diktieren.

Diese Erfahrungen sind in folgendem Brief zusammengefasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

HOCHZINSKREDIT ÜBER 10 JAHRE
die Zinsbindung für mein Darlehen zum Zinssatz von 7,51% p.A. , dass ich seid 10 Jahren mit zuletzt fast 100% Kosten über dem Marktzinssatz bedient habe, ist am 1.10.2006 endlich ausgelaufen.

FORTSETZUNG NUR ZU HOCHZINSEN?
Ihre Angebote zur Konditionenanpassung vom 19. Juli 2006 und vom 15. September 2006 lagen, soweit sie Zinsfestschreibungen betragen, mit 5,098% bei 10 Jahren, 5,014% p.A. bei 8 Jahren und 4,848% p.A. bei 5 Jahren ca. 25% über dem Marktdurchschnitt für Hypothekenkredite in Deutschland. Bei einer erstrangigen Hypothek, die ca. 15% des Beleihungswertes ausmacht und damit risikofrei ist sowie einem bereits ca. 15 Jahre laufenden beanstandungslosen Kreditverhältnis sind, wie ich Ihnen geschrieben habe, diese Konditionen inakzeptabel.

KEIN ANGEBOT OHNE ZINSBIDNUNG?
Ich hatte Ihnen nun das Angebot gemacht, den Kredit als variablen Kredit fortzusetzen, wie es zu den üblichen Gestaltungen auf dem Deutschen Markt gehört. Ca. 15% der Kredite werden in dieser Form vergeben.

Sie haben mir eine solche Gestaltung verweigert mit der Begründung, dass sie „aus geschäftspolitischen Gründen … keine variable Verzinsung Ihres Darlehens anbeiten können.“ Damit wollten Sie mich in eine neue unkündbare Zinsbindung bringen.

Sie haben nun nicht nur noch teurere Kredite mit einer Laufzeit von 0,5 bis 3 Jahren zwischen 5,22% p.A. und 6,95% p.A. angeboten, sondern zudem mitgeteilt, „dass Ihr Darlehen zukünftig nicht mehr tilgungsfrei prolongiert werden kann, da wir keinen entsprechend Tilgungsersatz, z.B. in Form einer an uns abgetrenden Lebensversicherung, vorliegen haben.“ und eine Tilgung von 1% hineingeschrieben.

KONDITIONENDIKTAT?
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2006 unter dem Betreff „Mitteilung zur Darlehensfortführung“ stellen Sie nunmehr fest: „Für das Darlehen … gelten ab dem 01.10.2006 folgende neue Regelungen: …“

Dabei wollen Sie mir nunmehr einseitig bei 1%iger Tilgung einen Zinssatz von 6,22% p.A. effektiv für einen Zeitraum von 6 Monaten fest, also ca. 55% über dem alternativen variablen Zinssatz auf dem Markt auferlegen.

Ihre Formulierung „gelten ab …“ lässt keinen Raum für eine andere Deutung.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass auch für Verbraucher im Hyothekenkredit in Deutschland noch Vertragsfreiheit gilt und Sie daher keine Zinskonditionen verordnen können. Ganz offensichtlich sind wir uns über eine Prolongation nicht einig geworden. Ihr Haus hat für meine Interessen, die angesichts zu erwartender Anlagen keine Festlegung erlauben, kein angemessenes Angebot bereit, obwohl ich nicht glauben kann, dass die EuroHypo wirklich keine variablen Kredite als Produkte anbieten kann. Sie wollen mich zwingen, hochverzinslich kurzfristig gebundene Kredite zu kaufen und zudem suggerieren sie noch den recht unsinnigen Abschluss einer teuren, risikoreichen und zudem für meine Zwecke absolut untauglichen Lebensversicherung als Tilgungsersatz.

DAS ZIVILRECHT GEHT VON DER FREIHEIT BEIDER PARTNER AUS
Da ich vermute, dass Sie grundsätzlich in dieser Form mit Ihren Kunden verfahren, möchte ich Sie auf die Rechtslage hinweisen:

Der Kreditgeber hat kein einseitiges Konditionenbestimmungsrecht nach Ablauf der Zinsbindung. Vielmehr hätten Sie mir unter Berücksichtigung meiner Interessen ein adäquates marktfähiges Prolongationsangebot vorlgegen müssen. Dies ist nicht der Fall gewesen.

Da ich Ihre Angebote abgelehnt habe, läuft der Vertrag mangels Einigung nicht weiter. Ich bin zur Zeit dabei, Angebote anderer Banken einzuholen, um die Summe abzulösen.

SELBSTBEDIENUNG AUS EINER EINZIEHUNGSERMÄCHTIGUNG?
Sie sind offensichtlich der Ansicht, dass sie meine Einziehungsermächtigung weiter benutzen dürfen. Dies ist ein Irrtum, weil die Einziehungsermächtigung als Vollmacht i.S. des §164 BGB zusammen mit §133 BGB so auszulegen ist, dass sie nur für Zinsen aus dem alten Vertrag gilt. (Zur Klarstellung widerrufe ich sie hiermit auch.)

Da unklar ist, ob Sie die Nettokreditsumme überhaupt jetzt zurückhaben möchten, haben Sie mich bisher auch noch nicht offiziell in Verzug gesetzt und somit mE überhaupt keine Ansprüche auf Darlehenszinsen. Da der Verzug zudem durch Ihr Verhalten mit inadäquaten Angeboten verursacht wurde, würde auch hier Bedenken gegen einen Anspruch auf Zinsen bestehen.

Selbst wenn dies aber alles nicht angenommen werden sollte, so könnten Sie mir bis zur Bezahlung nur den Basissatz + 2,5% also zur Zeit 4,45% p.A. als Verzugszinssatz in Rechnung stellen.

Ich fordere Sie auf, sich in dieser Frage gesetzeskonform zu verhalten und verspreche Ihnen, so bald wie ich eine Ablösung durch eine andere Bank erreichen kann, Ihnen den Betrag zu bezahlen. Insoweit bitte ich um Zusendung einer korrekten Zahlungsaufforderung.

Eine Fortführung des Darlehens in Ihrem Hause kommt nach diesem Procedere für mich ohnehin nicht in Frage.

10 JAHRE GEGEN DEN KUNDENWILLIEN IM HOCHZINSVERTRAG GEFANGEN

Dazu gehört auch die Tatsache, dass ich am 19.1.2001 nach fünf Jahren Laufzeit wegen Veräußerung des Objekts um eine vorzeitige Entlassung gebeten hatte, die sie nur gegen ca 10% der Restkapitalsumme als Vorfälligkeitsentschädigung zulassen wollten. Außerdem hatten Sie bereits bei Vertragsbeginn mir Kosten in Rechnung gestellt, die Sie nicht belegen wollten und dann auf meine Beschwerde hin zurückzogen.


Hochachtungsvoll

ID: 38796
Autor(en): Reifner, Udo
Erscheinungsdatum: 23.10.06
   
 

Erzeugt: 23.10.06. Letzte Änderung: 23.10.06.
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