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Konsumentenkreditrichtlinie - Das englische Oberhaus lehnt den aktuellen Entwurf ab, verlangt erst eine Folgenabschätzung und eine Orientierung an Verbraucherinteressen.
Am 4. Juli hat das englische Oberhaus den Ministerrat dazu aufgefordert, das Verfahren zur Verabschiedung der Konsumentenkreditrichtlinie aufzuhalten, so lange nicht eine unabhängige Studie über die Auswirkungen dieser Regulierung vorliegt. Die Untersuchung, zu der unser britisches Mitglied in der Europäischen Koalition für Verantwortung im Kredit (ECRC), Debt-On-Our-Doorstep einen im Oberhaus stark beachteten Beitrag geliefert hat, kommt zum Ergebnis, dass wesentliche Elemente des Verbraucherschutzes in der Richtlinie fehlen. Insbesondere das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung würde englische Verbraucher dem Recht ausländischer Anbieter überantworten. Diese Bestimmungen seien „verwirrend, unnötig und im Widerspruch zu den Interessen der Verbraucher.“ heißt es in dem Report.
Bzgl des Grundsatzes verantwortlicher Kreditvergabe unterstreicht das Oberhaus, dass „die Kreditvergabe bei unangemessenem Informationsverhalten der Anbieter in einem durch hohen sozialen Druck gekennzeichneten Markt zur Überschuldung der Verbraucher beitrage.“ Das Oberhaus lehnt auch die Ersetzung gesetzgeberischen Schutzes durch sog. Selbstregulierung der Wirtschaft ab.
ECRC begrüsst diese klaren Worte, die sich in einer Linie mit den Bedenken des französischen Parlamentes befinden und auch in Deutschland weitgehend geteilt werden.

Die Stellungnahme des DOOD ist angefügt.

ID: 37786
Autor(en): Dood
Erscheinungsdatum: 06.07.06
   
 

Erzeugt: 06.07.06. Letzte Änderung: 06.07.06.
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