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Können Daten Verbraucher schützen? Informationelle Selbstbestimmung und verantwortungsvolle Kreditvergabe - zwei Seiten einer Medaille? Zusammenfassung des 1. Datenschutzkolloquiums der SCHUFA, 14. März 2006, Berlin.
Können Daten Verbraucher schützen? Informationelle Selbstbestimmung und verantwortungsvolle Kreditvergabe - zwei Seiten einer Medaille? Zusammenfassung des 1. Datenschutzkolloquiums der SCHUFA, 14. März 2006, Berlin.
Auf internationaler Ebene setzen Basel II in der Kreditwirtschaft, Solvency II im Versicherungswesen sowie die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie auf da Prinzip des „Responsible Lending“. Diese Vorgaben nehmen in unterschiedlicher Form die Kreditgeber im Besonderen wie die Wirtschaft im Allgemeinen in die Pflicht. Diese setzt die Richtlinien in die Praxis um – und bracht dazu die Sicherheit des möglichst geringen Risikos im Interesse aller. Wie wenige Daten aber sichern minimierte Risiken ab?
Das deutsche Datenschutzgesetz hat das Primat der autonomen, möglichst restriktiven Datennutzung. Doch wie viele Daten braucht es, um einen Kredit, risikominimiert für beide Seiten, zu erhalten? Und um den Geber wie die Volkswirtschaft präventiv vor Betrug zu bewahren? Zudem strebt die Gesellschaft einen möglichst weitgehenden Ausgleich asymmetrischer Information an. Doch wie viel Ausgleich ist im Alltag gestaltbar, politisch gewünscht und von Seiten der Verbraucher gefordert?

ID: 37672
Erscheinungsdatum: 14.03.06
   
 

Erzeugt: 26.06.06. Letzte Änderung: 07.11.06.
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