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Französisches Parlament behandelt Konsumentenkreditrichtlinienentwurf
Im Gegensatz etwa zur deutschen Praxis, wonach die Gesetzgebung in Brüssel zwar für das deutsche Parlament bindend ist, jedoch in diesem Parlament zumeist nicht einmal vorher behandelt wird und damit die Gesetzgebung der Regierung über den Ministerrat überlassen bleibt, hat das französische Parlament sich mit dem Entwurf der Konsumentenkreditrichtlinie ausführlich beschäftigt.

In dem Parlamentsbeschluss vom 25. Mai 2005, den wir hier im Anhang im Wortlaut dokumentieren, ergänzt sie die bereits von Österreich gemachten Vorschläge, die Restschuldversicherungsprämie bei "faktischem Zwang" in den Effektivzinssatz einzubeziehen durch Vorschläge für mehr Verbraucherschutz. Dabei legt das Parlament wohl angesichts der zwar nicht in der Richtlinie aber im Finanzdienstleistungsplan der Kommission angekündigten Infragestellung von Wuchergrenzen Wert darauf, dass die Länder diese bewährten Zinsobergrenzen beibehalten können. Das französische Parlament möchte auch die revolvierenden Kredite insbesondere Kreditkartenkredite nicht vom Schutz ausgenommen wissen und verlangt daher die Aufhebung der Grenze von mindestens 300 €. Auch das bereits in der Dienstleistungsrichtlinie abgelehnte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in sozial sensiblen Bereichen wird vom Parlament auch für die Finanzdienstleistungen für Verbraucher, d.h. den Konsumentenkredit abgelehnt. Die Freigabe der Kreditvergabe durch Nichtbanken, die ja in der Zahlungsverkehrsrichtlinie versteckt für Kreditkartenunternehmen erfolgen soll, will das Parlament zumindest durch eine Beschränkung der Kreditvergabe auf juristische Personen in der Konsumentenkreditrichtlinie einschränken. Damit würde das englische System der freien Kreditvergabe durch jedermann eingeschränkt. Auch in der Frage der der kostenfreien Entschuldung treffen sich die Forderungen der Europäischen Koalition für Verantwortung im Kredit mit der Meinung der Franzosen. Kreditrückzahlungen müssen weiter gebührenfrei möglich sein. Eine Vorfälligkeitsentschädigung im Konsumentenkredit wird abgelehnt.
Nicht ausdrücklich infrage gestellt wird allerdings die Totalharmonisierung, obgleich das Parlament mehrfach betont, dass die nationalen Errungenschaften im Verbraucherschutz der Mitgliedsstaaten aufrechterhalten bleiben müssen.

ID: 37484
Autor(en): INC
Erscheinungsdatum: 31.05.06
   
 

Erzeugt: 02.06.06. Letzte Änderung: 02.06.06.
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