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„Verantwortung im Kredit: Voneinander Lernen – Miteinander Reden“ - Kongress für Kreditberatung am 17. und 18. Februar in Hamburg:

Bericht
Workshop 5: Verbraucherkredite – Wie rechnen wir richtig?
Der Workshop wurde von Schuldnerberatern, Lehrenden, Studenten und einem Vertreter des Bankenfachverbands besucht. Viele der Anwesenden kannten sich untereinander, was die Atmosphäre angenehm machte.

Der Workshop befasste sich schwerpunktmäßig mit aktuellen Problemen im Rahmen des Rechenservice bei Verbraucherdarlehen und Hypothekenkrediten.
Im ersten Teil ging RA Knobloch auf die Problematik der Restschuldversicherungen im Konsumentenkredit und insbesondere auf deren rechnerische Einbeziehung in den effektiven Jahreszins nach der Preisangabenverordnung ein. Nach Darstellung der Ergebnisse einer im Auftrag der Stiftung Warentest durchgeführten Studie, nach der Preise für Restschuldversicherungen in keinem Fall in den effektiven Jahreszins eingerechnet wurden, bestätigten Vertreter der Schuldnerberater diese Praxis. Nach ihrer Erfahrung erfolgte auch bei zwingend vorgeschriebenen Restschuldversicherungen entgegen den geltenden Bestimmungen in der Praxis keine Einbeziehung der Versicherungskosten in den effektiven Jahreszins. Darauf vertrat RA Knobloch die Ansicht, dass der effektive Jahreszins seine Bedeutung als Preisschild eines Kredits verlöre und dieser Mangel nur durch eine gesetzlich vorgeschriebene zwingende Einbeziehung aller Versicherungskosten in den effektiven Jahreszins behoben werden könne.

Im zweiten Teil ging es um die Beurteilung von Konsumentenkrediten im Hinblick auf ihre Sittenwidrigkeit nach Wegfall des Schwerpunktzinssatzes der Deutschen Bundesbank und Einführung der EZB Zinsstatistik. Hier wurden mit dem Vertreter des Bankenfachverbands, der Verbraucherzentralen und den Schuldnerberatern Möglichkeiten erörtert, wie eine neue Referenz bestimmt werden könne. Die Diskussion blieb ergebnisoffen und soll zwischen dem iff als Moderator und den genannten Vertretern fortgeführt werden. Das iff wird danach einen eigenen Standpunkt ausarbeiten.

Im letzten Teil referierte Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg die aktuelle Entwicklung bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Er stellte dar, dass die grundsätzlichen Berechnungsmethoden der Banken (sog. Aktiv- Passiv bzw. Aktiv- Aktiv- Methode) mit dem Ansatz der fristenkongruente Refinanzierung der Banken von der Rechtsprechung anerkannt wurden. Die Neuberechnungen durch den Rechenservice der Verbraucherzentrale Hamburg und des iff zeigten aber nach wie vor, dass nicht alle Banken die Vorfälligkeitsentschädigungen fehlerfrei rechneten und der Rechenservice daher seine Bedeutung beibehalte. Abschließend ging Herr Schmid-Burgk auf das Problem der ersparten Risikokosten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein und die konträre Auffassung zur Höhe des Ansatzes zwischen den Banken und den Verbraucherzentralen. Er vertrat die These, dass die bislang angesetzten Risikokosten von teilweise nur 0,05% p.a. weit unter den tatsächlich durch die Banken tatsächlich angesetzten Kosten liege.

ID: 37304
Autor(en): Michael Knobloch
Erscheinungsdatum: 18.02.06
   
 

Erzeugt: 24.04.06. Letzte Änderung: 24.04.06.
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