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COMMUNITY REINVESTMENT Berichterstattung auch in Europa?
Die Anwendung des Artikel 46 der vierten Bilanzrichtlinie 78/660/EWG auf die Erstellung des bilanziellen Lageplans der Banken führt tendenziell zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in Europa, die der amerikanischen Community Reinvestment Berichterstattung näher kommt.

Eine erste Studie zu den Auswirkungen ist erschienen.

Artikel 46 der vierten EU-Bilanzrichtlinie 78/660/EWG verlangt für den Lagebericht grosser Gesellschaften, dass „soweit angebracht nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, einschliesslich Informationen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange“ berücksichtigt werden. In Deutschland ist diese Vorschrift in § 315 Handelsgesetzbuch wörtlich übernommen worden.

In seiner Studie für Deloitte fasst Axel Hesse die Auswertung der ersten Geschäftsberichte von 2005, für die diese Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt, zusammen. Danach enthalten über 85% der Geschäftsberichte entsprechende Ausführungen. Die Zielgruppe für die Nachhaltigkeitsberichte sind allerdings bisher allein die Aktionäre. Die befragten Unternehmen schätzen, dass schon kurzfristig diese Nachhaltigkeitsberichterstattung eine höhere Bedeutung bekommt. Welchen Kriterien dabei die angegebenen Indikatoren zu gehorchen haben, darüber besteht keine Einigkeit. Die britische Regierung will quantitative Elemente berücksichtigt haben, die deutschen Vorschriften lassen jeden Einflussfaktor genügen.

Interessant ist, dass bei den 30 deutschen DAX-Unternehmen unter den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Nachhaltigkeit, der Bereich der Nachhaltigkeit nicht aber das gesellschaftliche Engagement und die regionale Verantwortung im Vordergrund stehen. Das Investitionsverhalten der Banken ist daher von einer recht geringen Bedeutung. Eine Berichterstattung über Kreditvergaben ist daher bisher nicht einmal angedacht. Allerdings finden generelle Verhaltencodices sowie der UN Global Compact bei der Bestimmung der Kriterien für Nachhaltigkeit Berücksichtigung, so dass hier eine Entwicklung weiterer Richtlinien positive Wirkungen haben dürfte.

Zumindest wird durch diese Entwicklung auch im Bankensektor deutlich, wo die Verordnung von mehr Transparenz über die soziale Verantwortung der Banken in der Gesellschaft anzusiedeln sind. Der Lagebericht sieht hierfür bereits eine Vorschrift vor und ihre weite Interpretation ermöglicht es, in Zukunft in allen Ländern der Europäischen Union auch von Finanzinstitutionen zu erwarten, dass sie die Auswirkungen ihrer Kreditvergabe auf die Verbraucherstadtteile und -regionen zumindest qualitativ darstellen.

Ein erster Schritt in Richtung Community Reinvestment ist damit beschritten.

ID: 37245
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 04.03.06
   
URL(s):

Studie Deloitte Nachhaltigkeitsberichterstattung
 

Erzeugt: 20.04.06. Letzte Änderung: 24.04.06.
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