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Eberhard Ahr Rechtsanwalt und Notar (Plenum Fr. 15:10 - 16:20 Die Rechtsprechung im Konsumentenkredit)
Immobilienfinanzierungen „aus der Ferne“ in den 90er Jahren:
• Unverantwortlichste Massenkreditvergabe mit den größten Schäden am privaten Einkommen Vermögen in der deutschen Nachkriegsgeschichte

• Rechtsprechung setzt Verbraucherschutz des Haustürwiderrufs- und des Verbraucherkreditgesetzes nicht einmal zur sozialadäquaten Verteilung der Schäden ein.

Nachdem bis 1986, dem Inkrafttreten des Haustürwiderrufsgesetztes in Deutschland, Kreditfinanzierung jedweder Art „aus der Ferne“ (Distanzgeschäft) als Kreditvermittlung im Reisegewerbe gemäß § 56 Abs. 1 der Gewerbeordnung grundsätzlich verboten waren, wurden sie durch das Haustürwiderrufsgesetz allerdings eingeschränkt als widerrufliches Geschäft erlaubt.

Durch die vermeintliche Ausschlussregelung des § 5 Abs. 2 HWiG, die 1991 mit Einführung des VerbrKrG erlassen wurde, meint die Kreditwirtschaft heute, dass ausgerechnet die teuerste und „gefährlichste“ Kreditart, nämlich der grundbuchlich abgesicherte Immobilienfinanzierungskredit gänzlich vom Haustürschutz ausgenommen werden sollte.

ID: 36840
Autor(en): iff
Erscheinungsdatum: 15.02.06
   
 

Erzeugt: 15.02.06. Letzte Änderung: 15.02.06.
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