Amerikanischer Kongress holt Provisionen von AIG Managern mit Sondersteuer zurück - In Deutschland klagt Herr Funke sein Geld ein
Verträge sind zu halten - so lautet die einfache Antwort der Kommentatoren auf die Frage, ob man denn jetzt den Managern, die mit Vertuschungen, Fahrlässigkeit und Irrsinn die Krise in Kauf genommen hat, die auf dem Papier entstandenen Gewinnbeteiligungen und überhöhten Vergütungen aus Staatsmitteln nachzahlen muss. Um davon abzulenken wird dabei großartig darüber diskutiert, ob man die normalen Vergütungen für Manager begrenzen kann. Damit wird vom eigentlichen Probelm abgelenkt. Im Jahre 2008 flossen in New York 8 Mrd. € an Erfolgshonoraren an die zweite Linie.
Das meiste Geld fließt aber, wie der ehemalige Deutsche Bank Chef auf Phönix preisgab, gar nicht an Manager. Es gäbe davon allenfalls 1000 in Deutschland, die eine Gehaltsbegrenzung theoretisch betreffen könnte und kaum 100, die wirklich so viel verdienen, sagte dieser Banker im Fernsehen. Mehr als 1 Mrd. käme da nicht zusammen, wenn man sie alle ohne Gehalt nach Hause schickte. Die wirklichen Kassierer sind eine Etage drunter.
Herr Cassano, der beim größten Versicherer der Welt (AIG) ein bisschen mit dem Geld der Versicherten in London (ver)spekulieren durfte, so dass der amerikanische Steuerzahler inzwischen über 160 Mrd. $ (100 Mrd. €) dort hinterlegen musste, hat mit seiner Abteilung von 227 Leuten allein für sich privat 280 Mio. $ herausgeholt. "Der ehrgeizige Sohn eines New Yorker Polizisten hatte den Aufstieg zu einer Schlüsselfigur der AIG geschafft." Jetzt regt sich selbst der Präsident Obama darüber auf, dass von der Staatshilfe am 13. März 2009 165 Mio $ als erfolgsabhängige Gehaltszuschläge gerade an die Mitarbeiter dieser Abteilung ausgezahlt wurden, die die 100 Mrd. $ Verluste gebracht haben. Allerdings sagen seine Juristen, die auch unsere Bundeskanzlerin entsprechend beraten, dass man Verträge einhalten müsse und deshalb die einmal zugesprochenen Millionen zu zahlen sind. Unsere Gerichte werden ähnlich argumentieren.
Wie kann man die Zahlungsverweigerung juristisch begründen?
Der amerikanische Kongress hat nun im Eilverfahren mit einem juristischen Trick versucht das Geld zurückzubekommen. Er führt eine Steuer von 90% dieser Provisionen ein, wenn sie von Unternehmen gezahlt wurden, die Staatshilfe von mehr als 5 Mrd. $ bekommen haben. Kaum vorstellbar, dass so ein Gesetz für einen Einzelfall gemacht, das alle Prinzipien der Gleichheit der Besteuerung außer Acht lässt, weil derselbe Erfolg ja im Nachbarunternehmen unbesteuert bleibt, mit der Verfassung in Einklang steht. Nicht alles, was im Moment den meisten richtig erscheint, sollte rechtlich zulässig sein, sonst hätten wir schon längst wieder die Todesstrafe.
Aber den Juristen fehlt häufig nur Fanatasie und die Fähigkeit, aus dem System herauszudenken. Bei einer Aufnahmeprüfung würden sie versagen, wenn sie mit drei Strichen durch die berühmten 5 Punkte ein Dreieck zeichnen sollen. Da muss man nämlich außerhalb der 5 Punkte anfangen. Das haben sie nicht gelernt. Sie sind darauf gedrillt, immer nur das zu denken, was die bisherige Rechtsanwendung ihnen eingetrichtert hat. Sie meinen, die Welt lasse sich aus der Perspektive des Richters in richtig und falsch zerlegen. Anwaltliche Arbeit ist bei ihnen nur schmutziges Geldverdienen. Sie gelten deshalb als stur und sind der Schrecken der Produktentwickler, weil sie immer nur wissen, was nicht geht, nicht aber, was geht. Deshalb sollte man Juristen auch immer nur fragen, wie man etwas juristisch begründen kann und nicht ob das möglich ist. Fällt ihnen nichts ein, dann sollen sie lieber ein leeres Blatt abgeben. Allenfalls schaffen sie es noch, nach der juristischen Argumentation mit der Keule der "Guten Sitten" Verträge zu annulieren. Das ist die Spielwiese für außerrechtliches Denken im Recht. Sie wird auch zur Zeit herausgeholt, taugt aber nicht viel.
Bei den Provisionen könnte man anders herangehen. Jeder Jurist weiß doch, dass Unternehmen, die insolvent sind, ihre Verträge nicht mehr einhalten dürfen. Sie werden dafür bestraft, wenn sie kurz vor oder nach Konkurseröffnung noch bestimmten Personen, die Forderungen gegen sie hatten, das ganze Geld überweisen, weil es dann ja für die übrigen nicht mehr reicht. Die Banken, die Staatshilfe erhalten haben, sind aber genau genommen insolvent und müßten geschlossen werden. Wir lassen sie nur nicht sterben, weil wir es im Interesse des Gemeinwohls und keinesfalls im Interesse ihrer Manager vermeiden müssen. Die Insolvenzeröffnung ist aber nur ein formaler Akt. Das sieht sogar das Gesetz so, weil es alle solche Geschäfte, die kurz vor der Insolvenz getätigt wurden, annulieren lässt und die Unternehmer, die ausgezahlt haben, sogar noch wegen Konkursverschleppung und Benachteiligung der anderen verbliebenen Gläubiger bestraft.
So aber geht es unseren Banken. Warum können wir dann nicht das Insolvenzrecht auf sie anwenden. Juristen kennen das unter dem Stichwort "Analogie". Man kann ein Gesetz trotz der Tatsache, dass es seinem Wortlaut nach nicht Anwendung findet, auch dann anwenden, wenn das Problem im Gesetz nicht berücksichtigt wurde, es aber genau so liegt, wie das im Gesetz Geregelte. Unsere Insolvenzordnung kennt in der Tat nicht den Fall, dass einem Unternehmen vom Staat quasi verboten wird, Konkurs zu gehen. An so etwas hat keiner gedacht. Der Staat mischt sich aber sicher nicht deshalb ein, weil er die Manager und Profiteure, die die Insolvenz herbeigeführt haben, vor den Folgen der Anwendung der Insolvenzordnung schützen will.
Man kann also die Vorschriften, dass kurz vor und nach Insolvenzeröffnung ohne Zustimmung des Insovlenzverwalters keine Zahlungen mehr erfolgen dürfen, analog so auf diese Banken anwenden, dass sie zumindest ihren Managern und Investmentbankern sagen können, sie könnten jetzt erst zumindest so lange nichts auszahlen, wie nicht klar ist, ob die Bank nicht doch insolvent ist. Das aber kann erst festgestellt sein, wenn sie dem Staat die Zuschüsse zurückgezahlt hat. Man würde in dieser Krise damit Milliardenbeträge einsparen, die nur wegen der fantasielosen Anwendung von rein formalen Rechtspositionen in private Hände fließen. Sozialhilfeempfänger wissen dagegen, wie lange danach der Staat von ihnen noch das Geld zurückverlangen kann, wenn er ihnen nachweist, dass sie es nicht brauchten. Da gilt dann keine Zusage sondern die wird rückwirkend abgeändert. Natürlich ist das ein anderes Rechtsgebiet und überhaupt alles ganz anders. Aber es ist eben doch deswegen anders, weil nicht alle in der Gesellschaft gleich behandelt werden - auch nicht im Recht. |