Unsensibler konnte der Zeitpunkt gar nicht gewählt werden. Während man in Europa und in den USA darüber nachdenkt, wie man die Deregulierung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen revidieren und durch mehr Rechte der Verbraucher mehr Stabilität in den Markt bekommen kann, tritt die EU-Kommission mit einem neuen Vorhaben auf den Plan, bei dem sehr trickreich eine Reihe vorhandener Richtlinien zusammengefasst und mit einem einleitenden "Maximualharmonisierungsartikel" nationales Verbraucherschutzrecht verdrängt wird. Die neue Richtlinie geht unbemerkt vom Widerstand, den der Entwurf für eine europäisches Vertragsgesetzbuch (DCFR) heraufbeschworen hat, auf dem Weg zu einem europäischen Vertragsrecht voran, das vor allem aus Information und Überlegungszeiten besteht und damit jeden sozialen Verbraucherschutz bedroht.
Wie wichtig der wäre, hat die Hypotheken- und Kreditkartenkrise gezeigt, die Millionen von Verbrauchern so ruiniert hat, dass ihre Kredite kaum noch werthaltig waren und auf den internationalen Märkten verschoben zu dem aktuellen Massencrash geführt haben.
Die Richtlinie selber ist an sich nicht das Problem. Sie enthält nichts Neues. Es ist der versteckte Zentralisierungsanspruch, mit dem der Grundsatz des EU-Verbraucherschutzes, dass die Länder ihn vorantreiben sollen, ausgehebelt wird. Verbraucherschutz nach dem EU-Konzept bedeutet maximaler Zugang der Anbieter zu allen Verbrauchern auf dem Markt und Zuweisung der Schuld für gescheiterten Konsum an Verbraucher, die die unübersehbare Flut rechtlich verortneter Informationen nicht richtig verarbeitet haben. Der Trends, im Interesse der Marktintegration die Eigenverantwortung der Verbraucher zu beschwören und damit letztlich die Unverantwortlichkeit der Anbieterseite als marktkonform zu akzeptieren findet hier seine Fortsetzung.
Dabei ist die Zeit eigentlich längst vorbei, nachdem die Kommission, die uns jede Unterstützung der sozial Schwachen als Marktverzerrung verboten hat, nunmehr kollektiv Milliardensubventionen für den Banksektor rechtfertigt.
Eine traurige Rolle spielt dabei das Bundesjustizministerium, das einst mit AGB-Gesetz und Verbraucherkreditgesetz die Vorhut im europäischen Verbraucherschutz bildete. Ob es einfach nur an Fachleuten fehlt, ob der Drang zur Macht um jeden Preis die falschen Freunde vermittelt oder ob man wirklich glaubt, dass die Wirtschaft sich am besten selber heilt, wenn man den Stärksten vollen Handlungsspielraum gibt, ist schwer zu ergründen. Nachdem die Bundesregierung bereits die drastischen Eingriffe in nationalen Verbraucherschutz im Konsumentenkredit sowie im Fernabsatz in den neuen Brüsseler Richtlinien mitbetrieben und dem eigenen Parlament als unabänderliches Faktum vorgesetzt hat, kann es kaum verwundern, dass sie auch gegen das nunmehr generelle "Maximalharmonisierungskonzept" (irreführend als "Vollharmonsierungskonzept" bezeichnet) für allen Verbraucherschutz nichts einzuwenden hat. Der Justizministerin fallen nur ein paar Fristen einf, die in Deutschland besser geregelt seien. Bzgl. der dringend notwendigen Entwicklungen zum materiellen und sozialen Verbraucherschutz bittet Frau Zypries nur um "Spielräume".
Angesichts der Tatsache, dass Brüssel eine vollständig andere Verbraucherschutzkonzeption als Frankreich, das deutsche Recht, Italien, Benelux und Skandinavien verfolgt, zeigt, dass diese Regierung mit einer verantwortlichen Verbraucherpolitik wenig verbinden kann. Diese Verbraucherschutzpolitik gefährdet inzwischen aber auch die Sicherheit der Märkte,. auch wenn die Finanzdienstleistungen, das Wohnraummietrecht ganz zu Schweigen vom Arbeitsrecht aus den neo-liberlaen Integrationsbestrebungen bisher noch ausgespart bleiben, weil es später viel einfacher sein wird, sie an das neue EU-(Verbraucher)Schuldrecht anzupassen. Wann Gewerkschaften, Verbraucher- und Sozialverbände sich endlich zusammenfinden, um über diese schleichende Erosion des Sozialstaates im Vertragsrecht nachzudenken, muß nachgefragt werden. Die Bankenkrise könnte ein Anlaß bilden.
PRESSEMITTEILUNG
NR. 1052 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 8. Oktober 2008
Keine Harmonisierung nach unten - Europa braucht mehr Verbraucherschutz
Anlässlich des heute vorgelegten Richtlinienentwurfs der EU-Kommission zur Vereinheitlichung des europäischen Verbraucherrechts erklärt Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin:
Der Richtlinienentwurf aus Brüssel macht den nationalen Verbraucherschutz zum Opfer der europäischen Harmonisierung. Das ist inakzeptabel. Insbesondere für Deutschland könnten die EU-Pläne negative Auswirkungen haben, denn durch die Harmonisierung würde das deutsche Verbraucherschutzniveau in vielen Bereichen deutlich abgesenkt. Das betrifft Widerrufsrechte bei Internetauktionen genauso wie Rücksendekosten beim Versandhandelkauf. Auch die sogenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen wären durch die geplante Vollharmonisierung gefährdet. Vertragsklauseln, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und Rechtssicherheit für Unternehmer- und Verbraucherseite schaffen, würden aufgrund der EU-Pläne wegfallen. Und sogar der lückenhafte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur unerlaubten Telefonwerbung wäre hinfällig, weil er über die Vorgaben aus Brüssel hinausgeht.
Die EU-Kommission will mit einem einheitlichen Verbraucherecht den grenzüberschreitenden Handel befördern. Aber den Preis für den Europäischen Binnenmarkt dürfen nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen.
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dafür Sorge tragen, dass die Harmonisierung des Verbraucherrechts nicht zu einer Gleichmacherei auf kleinstem gemeinsamen Nenner wird.
Presseerklärung des Bundesjustizministeriums
Zypries: EU darf deutschen Verbraucherschutz nicht aushöhlen!
Berlin, 8. Oktober 2008
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat heute den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher beschlossen. Durch eine stärkere Vereinheitlichung des Verbraucherrechts soll das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt gestärkt und die Bereitschaft der Unternehmen gefördert werden, im grenzüberschreitenden Handel tätig zu werden.
"Ich begrüße das Ziel, das europäische Verbraucherrecht besser und einheitlicher zu gestalten. Mit dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag lässt sich das allerdings nicht erreichen. Der Vorschlag führt nicht zu einer stärkeren Vereinheitlichung und Kohärenz des Verbraucherrechts und damit nicht zu mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Ich werde mich deswegen bei den Verhandlungen in Brüssel intensiv und nachhaltig dafür einsetzen, dass der Vorschlag der Kommission im Sinne hoher und einheitlicher europäischer Standards verbessert wird und dass die Staaten ergänzende Vorschriften vorsehen können", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Im neuen Richtlinienvorschlag der Kommission werden vier bereits geltende Richtlinien im Bereich der Verbraucherschutzes überarbeitet und in einem Dossier zusammengeführt (sog. "Haustürwiderrufsrichtlinie" 85/577/EWG, sog. "Klauselrichtlinie" 93/13/EWG, sog. "Fernabsatzrichtlinie" 97/77/EG und sog. "Verbrauchsgüterkaufrichtlinie" 1999/44/EG). Die vier Richtlinien erfassen aber nur einen kleinen Teil des bestehenden europäischen Verbraucherrechts. Einen echten Nutzen hätten Verbraucher und Unternehmen jedoch erst, wenn das gesamte Verbraucherschutzrecht so weit wie möglich vereinheitlicht würde. Dafür sollten in allen bestehenden Verbraucherrichtlinien z. B. Widerrufsrechte für Verbraucher und Informationspflichten der Unternehmer soweit wie möglich gleich ausgestaltet werden.
Nach dem Willen der Kommission soll ein einheitliches Verbraucherrecht insbesondere durch eine Vollharmonisierung erreicht werden. Das bedeutet nicht nur einen gleichen Mindeststandard in allen Mitgliedstaaten. Vollharmonisierte Regelungen nehmen den Mitgliedstaaten darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zum Schutz der Verbraucher aufrechtzuerhalten oder neu einzuführen.
"Für Deutschland hätte die von der Kommission geplante Vollharmonisierung konkret zur Folge, dass bewährte, die Verbraucher schützende Regelungen des deutschen Rechts geändert oder sogar aufgehoben werden müssten. So würde etwa unser Widerrufsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften (z. B. Internet) zum Nachteil der Verbraucher eingeschränkt. Auch die Geltendmachung von Mängelrechten bei einem Kaufvertrag würde für Verbraucher erschwert", betonte Zypries.
- In Deutschland hat der Verbraucher bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Nach dem Richtlinienvorschlag soll das Widerrufsrecht zwingend nach drei Monaten erlöschen, sobald der Unternehmer seine vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, z. B. die bestellte Ware ordnungsgemäß geliefert wurde.
- Für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag - etwa bei mangelhafter Ware - soll nach dem Richtlinienvorschlag eine im deutschen Recht bisher nicht bestehende Rügepflicht für den Verbraucher eingeführt werden. Er soll die Mängelrechte nur noch wirksam geltend machen können, wenn er dem Verkäufer binnen zwei Monaten, nachdem er einen Mangel festgestellt hat, diesen mitteilt. Rügt er nicht rechtzeitig, soll er seine Gewährleistungsrechte verlieren.
"Im Fall einer Vollharmonisierung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit genommen, nationalstaatlich gewünschte zusätzliche Verbraucher schützende Regelungen einzuführen. Wir könnten nicht mehr schnell und flexibel auf neue nationale Entwicklungen reagieren und die Verbraucher ausreichend schützen. So wäre die in dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorgesehene Erweiterung des Widerrufsrechtes bei telefonisch geschlossenen Verträgen nicht mehr zulässig. Das wäre sehr schlecht. Ich werde mich deshalb in Brüssel für ein besseres und kohärenteres europäisches Verbraucherrecht einsetzen, das den Mitgliedstaaten weiterhin notwendige Gestaltungsspielräume in diesem Bereich belässt. Ich bin zuversichtlich, dass dies gemeinsam mit unseren europäischen Partnern gelingen wird", erklärte Zypries. |