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Mondscheinnotare: Ende der Schonfrist bei Schrottimmobilien. Landgericht verurteilt Notar als Mittäter der Betrügereien der Immobilien-Vermittlungsfirma Hurricane. Reformbedarf im Gesetz zu notariellen Privilegien gegen Verbraucherschutz (§§ 492 Abs.4 S.2 BGB und in der Zwangsvollstreckung.
NOTARE ERSETZEN KEINEN VERBRAUCHERSCHUTZ MEHR

Notarielle Mitwirkung löst nach dem geltenden Gesetz an vielen Stellen die Vermutung aus, man brauche keinen Verbraucherschutz mehr. So muss der Vermittler in seiner Vollmacht für Kredite nicht die Kreditkonditionen haben, wenn ein Notar dabei war. Die Geißel der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung beim Notar gibt dem Gläubiger das Recht, ohne Anrufung der Gerichte sofort ein Haus zu versteigern. Notarielle Schuldanerkenntnisse können sittenwidrige und wucherische Forderungen enthalten, ohne dass das Gericht vor der Zwangsvollstreckung dies prüfen muss.

Dahinter steht ein antiquierter Gedanke, nämlich dass Notare den Ehrenkodex des Amtes wahren und nicht der Geldgier aller anderen Marktteilnehmer verfallen. Dem widerspricht aber, dass sie genauso wie alle anderen vom Geldverdienen abhängen und daher denjenigen zuneigen, die ihnen davon am meisten bieten können. Wer 1000 Objekte verkauft kann sich seinen Notar auswählen und letztlich bestimmen.

Dies hat dazu geführt, dass Notare bei potenten Gläubigern Teil des Systems sind, mit dem Kunden betrogen werden.

GELDGIER AUCH BEI DEN NOTAREN

Das Landgericht Hannover mußte, nachdem die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil eines Insiders quasi zum Prozess "getragen werden mußte" (wir erinnern uns an ihr peinliches Versagen bei der Verfolgung der Göttinger Gruppe), sich durch die Aktenberge und quasi gegen die Staatsanwaltschaft und Verteidigung durchsetzen. Die Hannoversche Allgemeine schreibt:

"Richterin Andrea Jans-Müllner sah am Ende der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht keinen Grund, das vor einem knappen Jahr gefällte Urteil des Amtsgericht gegen einen Notar und eine ehemalige Verkaufsleiterin der Schwindelfirma Hurricane aufzuheben. Sie bestätigte am siebten und letzten Verhandlungstag die Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung gegen beide Angeklagten. Zudem wurden Geldstrafen in Höhe von 3600 Euro gegen die Frau und 30000 Euro gegen den Notar verhängt. Die beiden haben nach Überzeugung des Gerichts ein Ingenieursehepaar betrogen, als sie ihm eine Wohnung in Leipzig verkauften.

Während der Verhandlung wurde noch einmal deutlich, wie die Firma Hurricane viele Anleger mit Immobiliengeschäften in die Privatinsolvenz getrieben hat. So wurden die Wohnungsverkäufe immer unter hohem Zeitdruck abgewickelt. „Es wurde bei Hurricane sogar in Schulungen unterrichtet, wie perfide man Menschen beeinflussen kann“, sagte Staatsanwältin Barbara Haase in ihrem Schlussvortrag. Vom ersten Verkaufskontakt bis zum Notartermin verstrichen oft nicht mehr als zwei Wochen. Eine Objektprüfung fand fast nie statt. Auch das Ingenieursehepaar hatte die Wohnung, für die es gut 150 000 Euro ausgab – und die laut eines Gutachters etwa die Hälfte wert sein dürfte – nie gesehen.

Richterin Andrea Jans-Müllner ist davon überzeugt, dass der Notar seinen Teil dazu beigetragen hat, dem Ehepaar vorzugaukeln, der Beurkundungstermin sei lediglich eine unverbindliche Art von Reservierung. Dabei wurde in diesem Terminen faktisch ein Kaufvertrag unterschrieben. „Sie waren in die Praktiken von Hurricane eingeweiht und haben diese unterstützt“, sagte die Richterin in Richtung des Notars. Der 67-Jährige soll angeblich Teile der Urkunde nicht verlesen haben, was er und sein Verteidiger abstritten. Die beiden versuchten die Glaubwürdigkeit der Kläger zu erschüttern, die angeblich einen Rachefeldzug gegen alle führen würden, die etwas Hurricane zu tun gehabt haben

„Das Verfahren war geprägt von Geldgier der Angeklagten aber auch der Geschädigten“, sagte Richterin Jans-Müllner am Ende. von Jens Hauschke"

REFORMBEDARF

Die neue EU-Richtlinie privilegiert wieder die Darlehen von Kreditgebern, die Notare dazu einspannen. Wo der Notar war, ist Verbraucherinformation überflüssig, meint das Gesetz. Aber auch Gerichte sind hier überflüssig, wenn zwangsversteigert wird, was man beim Notar unterschrieb.

Dieser Ehrenkodex, wie er einst für alle freien Berufe galt, ist überholt. Heute kann sich jeder, der das Geld dazu hat, auch seinen Notar kaufen.

ID: 41029
Autor(en): UR
Erscheinungsdatum: 13.03.08
   
URL(s):

Zeitungsartikel in der Hannoverschen Allgemeinen
 

Erzeugt: 13.03.08. Letzte Änderung: 17.03.08.
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