| Best Practice: Es geht auch anders. Ein paar Beispiele, warum einige Banken auch ohne Gesetz verbraucherfreundlich sein können. |
BESTE UND SCHLECHTESTE PRAXIS
Der Markt ist der beste Garant zur Wahrung der Interessen der Verbraucher. Diese These haben wir zur Genüge in Brüssel und Berlin gehört. Sie stimmt nicht - immer. Märkte diskriminieren, belohnen im grauen Kapitalmarkt die schwarzen Schafe, treiben die Überschuldung voran, fördern Wucher gegenüber den Schwachen und schaffen Verdienstmöglichkeiten für dubiose Geldgeschäfte. Deshalb muss der Staat überprüfen, ob die wichtigen Ziele in der Gesellschaft wie soziale Gerechtigkeit, Versorgung und ethische Standards tatsächlich im Markt erreicht werden und wenn nötig mit Rahmenregeln und Eingriffen die Marktteilnehmer dazu angehalten werden. Wir nennen dies den sozialen oder kompensatorischen Verbraucherschutz.
Der freie Markt bedroht die Verbraucher und hilft nur den Skrupellosesten und Stärksten. Diese These hören wir oft im ganz linken ebenso wie im ganz rechten Spektrum. Auch diese These stimmt nicht – immer. Es gibt auch einen Wettbewerb um den Verbraucher selber und nicht nur um sein Geld. Finanzdienstleister mit langem Atem und Weitblick treten auf dem Markt auf mit dem Angebot von Fairness, Sicherheit, Verantwortlichkeit und Ideen für Produkte, die die Verbraucher wirklich brauchen. Sie bieten dann mehr Verbraucherschutz als von ihnen gefordert.
Wir würden viel öfter darüber berichten und haben in unserem Themenbereichen eine Rubrik „best practice“ eingerichtet, die bisher aber leer ist. Das Problem: keine Bank ist wirklich gut. Sie tut manchmal Gutes und das ist an sich mitteilenswert als Vorbild und Ansporn. Doch ist es Ausdruck einer generellen Politik dieser Bank oder handelt es sich um ein für die Imagewerbung gestaltetes Sonderangebot, das ansonsten vielleicht sehr schlimmes Geschäftsgebaren überdecken soll und Stimmen mobilisiert, die dann eher naiv wirken? Deshalb ist es schwierig, verantwortlich auszuwählen.
Wir müssen es gleichwohl versuchen und auch einen Best Practice Preis verleihen. Daher sind alle Finanzberater, Verbrauchervertreter und Kunden aber auch die Anbieter selbst aufgerufen, uns zu informieren. Einige tun dies schon.
Kriterium für uns ist die Kritik an Fehlentwicklungen im Markt. Wo die Mehrheit die Verbraucher übervorteilt ist es interessant, wer ausschert.
BESTE PRAXIS BEISPIELE
VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG
Die meisten Banken verlangen exorbitante Vorfälligkeitsentschädigungen, die sie von den Verbrauchern über die Zurückhaltung der Grundschuld erpressen. Dabei behaupten sie, dass sie die zurück gezahlten Gelder nicht wieder in Hypotheken anlegen sondern nur ganz niedrig verzinslich in Pfandbriefen. Dies ist in fast allen umliegenden Ländern verboten. Nur der deutsche Bundesgerichtshof lässt solche sechs mal höheren Vorfälligkeitsentschädigungen zu.
Die DEUTSCHE BANK berechnet ihren Schaden dagegen im Vergleich zur Hypothekenanlage. Das ist fair. Noch besser ist HANNOVERSCHE LEBEN. Sie verzichtet gegen einen Zinsaufschlag zwischen 0,5% und 1% ganz auf eine Vorfälligkeitsentschädigung und hat schon Nachahmer gefunden. Sie nimmt in Kauf, dass Verbraucher selber entscheiden, ob dieser Zins gut oder schlecht war. Sie können ja aus dem Vertrag heraus. Im Ergebnis bedeutet diese neue Praxis, dass der Markt dem Bundesgerichtshof, der den Banken 15% Vorfälligkeitsentschädigung zubilligt, erklärt, wie hoch deren Schaden wirklich ist. Sie kalkulieren nämlich nur zwischen 2,5% und 5% (bei 10 Jahren Laufzeit und Fälligkeit nach 5 Jahren), ein Höchstsatz, der in Frankreich per Gesetz zum Schutz der Verbraucher verankert ist. Doch Deutsche Hypothekenbanken verhindern seit langem in Brüssel eine einheitliche Regelung. Die Kommission hat jetzt in ihrem Hypothekenbericht offiziell nachgegeben und das Projekt auf Eis gelegt. Der Markt ist aber besser als seine Marktapologeten.
„PERSÖNLICHE ZINSSÄTZE“
Viele Banken werben „ab 4% … „ etc. und kaum einer erhält diesen Zinssatz. Es geht dann bis auf 20% p.a. Gesamtkosten hoch. Die Verbraucher werden ausgebeutet, wenn sie erst einmal genügend in die Verhandlungen verstrickt sind. Auswahl und Vergleich gibt es dann nicht mehr. Die Presse (Finanztest, Süddeutsche Zeitung anders aber Biallo.de) unterstützen diese Irreführung, indem sie solche Angebote in den Zinsvergleich einbeziehen, ohne zu wissen, wie viel wer davon wirklich erhält. Hier wirkt Presse wie unlautere Werbung.
Die CREDITPLUS Bank startete in der Bild-Zeitung eine Kampagne mit einem Festzinssatz, der für alle gelten sollte. Das war eine gute Werbung. Leider hat sie es nicht durchgehalten. Das aber tun andere Banken wie ING-DIBA, KARSTADT-QUELLE BANK und NETBANK oder BHW und viele SPARKASSEN. Wir könnten noch mehr aufzählen, aber von anderen wissen wir, dass sie ihr Geld dafür mit trickreich erzwungen wucherischen Restschuldversicherungen verdienen.
RESTSCHULDVERSICHERUNGEN
Das Oberlandesgericht Hamm hat gerade eine Restschuldversicherung, die das Vierfache des Üblichen verlangte, wegen Wuchers für nichtig erklärt. Wir kennen Versicherungen, die das Achtfache verlangen und versteckte Provisionen von 60% und mehr für die Bank enthalten.
Die ING-DIBA verzichtet ganz auf Restschuldversicherungen. Das ist erst einmal sehr gut. Besser noch wäre es, sie würde eine saubere RSV anbieten.
Im Sparkassenbereich soll die Provision ganz überwiegend (leider gibt es Ausnahmen im Süden) auf 15% begrenzt sein. Das wäre erträglich, auch wenn es weiterhin unerträglich ist, dass bisher alle im Ratenkredit (anders als im Hypothekenkredit oder etwa bei Risikolebensversicherungen) die Prämie im voraus verlangen, damit sie sie auch noch teuer finanzieren können.
KREDITVERKÄUFE BEI NOTLEIDENDEN KREDITEN
Einige Banken kümmern sich immer weniger um ihre Kunden in der Not. Sie verkaufen sie einfach über die Grenze weg und lassen andere die Schmutzarbeit der Kündigung und Zwangsvollstreckung vollbringen. Bekannt geworden sind die Kreditverkäufe der HypoVereinsbank. Das Gesetz verbietet in § 415 BGB Verkäufe ganzer Verträge, was viele nicht stört und selbst Gerichte, die es wissen müssten, übersehen.
SCHWÄBISCH HALL teilt nun mit, dass sie den Verkauf von notleidenden Vor- und Zwischenkrediten generell ausschließt. Das ist gut. Die COMMERZBANK, die mit Sicherheit bisher auch nicht ihre Kredite verkaufte, witterte dagegen ein Zusatzgeschäft und will solche Versprechungen nur gegen Zinsaufschlag geben. Das klingt nur gut, ist aber schlecht. Natürlich fragen wir uns, ob Schwäbisch-Hall die Bauspardarlehen, also das eigentliche Geschäft, doch verkaufen will, weil es sie nicht aufführt? Dann wäre es eine Mogelpackung.
PRINZIPIEN VERANTWORTLICHER KREDITVERGABE
Das Recht reicht nicht aus, um Banken zur Verantwortung zu bringen. Deshalb hat ECRC sieben Prinzipien aufgestellt.
Einige davon hat jetzt die französische Bank CETELEM als eigene Prinzipien übernommen. Das besondere daran ist, dass sie ihre Vergabepraxis offen legen wollen und auch in der Not zuständig bleiben wollen. Die TEAMBANK geht in die gleiche Richtung mit ihrer Kampagne für den fairen Kredit. Natürlich kommt es auf die Praxis an und nicht darauf, welche Prinzipien verkündet werden. Es kommt darauf an, welche Mechanismen sie anbieten, ihre eigenen Prinzipien zu überprüfen. Aber es ist doch erst einmal ein guter Anfang, wenn man einen Maßstab verkündet, auf den sie ansprechen kann. |
| ID: |
40847 |
| Autor(en): |
UR |
| Erscheinungsdatum: |
01.02.08 |
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Erzeugt: 01.02.08. Letzte Änderung: 05.02.08. Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden. |